Beschlussvorlage - 18/SVV/0440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Anerkennung des Trägers Erziehungs- und Bildungswege gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage seines Gesellschaftervertrages vom 19.09.2017.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Erziehungs- und Bildungswege gGmbH hat am 09. März 2018 den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII gestellt. Die laut Richtlinien für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam vom 19. Januar 2017 geforderten Unterlagen wurden vollständig eingereicht und von der Verwaltung vorgeprüft.

 

Auf dieser Grundlage überprüfte der Unterausschuss Jugendhilfeplanung anhand der im Dezember 2008 im Jugendhilfeausschuss beschlossenen Matrix die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Diese Vorgaben werden durch der Träger Erziehungs- und Bildungswege gGmbH erfüllt.

 

Der Träger Erziehungs- und Bildungswege gGmbH wurde 2006 gegründet. Er führt in Potsdam 3 Kindertagesstätten mit insgesamt 300 Kindern und 58 Beschäftigten. Außerdem erfolgt eine vereinbarte Kooperation mit drei Tagespflegepersonen. Ganz im Sinne des SGB VIII betont auch der Träger Erziehungs- und Bildungswege gGmbH sein Ziel, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und gemeinsam mit den Eltern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Neben der pädagogischen Arbeit in der Kita vernetzt sich der Träger in seinem Sozialraum bereits mit anderen Trägern und hat das Ziel neben der regionalen auch die fachliche Vernetzung sowie Gremienmitwirkung auszubauen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat dem Antrag des Trägers Erziehungs- und Bildungswege gGmbH auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § SGB VIII zugestimmt und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Beschlussfassung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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