Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0418

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat bekräftigt sein Ziel, dass die Uferlandschaft am Groß Glienicker See mit durchgehend öffentlichem Uferweg gestaltet wird. Er bittet den Oberbürgermeister, alles Notwendige zu unternehmen, um die Durchsetzung des öffentlichen Uferweges gemäß Bebauungsplan juristisch oder durch Vereinbarungen so schnell wieglich zu erreichen.

 

Der Ortsbeirat respektiert das Vorhandensein privater Uferflächen zwischen Uferweg und See, die nicht gegen den Willen der Eigentümer betreten werden dürfen. Er bittet den Oberbürgermeister, durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung) auf die Unterschiede bei der Betretbarkeit öffentlicher und privater Uferbereiche hinzuweisen.

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, an geeigneten Stellen im Bereich der öffentlichen Uferflächen durch Aufastung und, wo möglich, Fällmaßnahmen bzw. Beseitigung beschädigter/abgebrochener ume Sichtbeziehungen zwischen Uferweg und See herzustellen.

 

Wo es möglich ist, bittet der Ortsbeirat den Oberbürgermeister, durch Inanspruchnahme von Vorkaufsrechten Uferflächen zu erwerben.

 

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Erläuterung

Begründung:

Seit Beginn des Uferkonflikts 2009 verfolgt der Ortsbeirat das Ziel eines fairen Interessenausgleichs bei der Umsetzung des Bebauungsplans 8. Der Ortsbeirat war und ist überzeugt, dass der Uferkonflikt nur lösbar ist, wenn sich die juristischen Maßnahmen auf das Notwendige beschränken die Durchsetzung des öffentlichen Uferweges. Die erste Entscheidung der Landesbehörde hat bestätigt, dass dies der richtige Weg ist, um das zentrale öffentliche Anliegen, den durchgängig nutzbaren Weg, durchzusetzen.

 

Nach dem Willen des Ortsbeirates soll dieser Weg weiter verfolgt und so schnell wie möglich zum Ziel geführt werden. Ausdrücklich begrüßt der Ortsbeirat die erfolgreichen Bemühungen der Stadt, Uferflächen von der Bima zu erwerben und so den Bestand an öffentlichen Fchen in der Uferlandschaft zu vergrößern.

 

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Anlagen

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