Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0459

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeiratge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten mitzuteilen, ob er sich gegen das Anliegen der Enteignungsbehörde schriftlich ausgesprochen hat, die ca. 19 dort ausstehenden grundbuchlichen Wegesicherungsverfahren am Groß Glienicker Seeufer zurückzustellen, bis die Baulandkammer im dort vorliegenden ersten strittigen Fall entschieden hat.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, über jeden Bescheid der Enteignungsbehörde und ggf. die Einlegung von Rechtsmitteln den Ortsbeirat zeitnah zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

Der Petitionsausschuss des Landtages hat mitgeteilt, dass die LH Potsdam von der Enteignungsbehörde angefragt wurde, ob sie damit einverstanden wäre, die ausstehenden Verfahren so lange ruhen zu lassen, bis die Baulandkammer einen ersten strittigen Fall entschieden hat. Der OBR und die Groß Glienicker Öffentlichkeit möchte - soweit möglich - vollständig über den Fortgang und einzelnen Verfahrensschritte, der jetzt schon als sehr lang empfundenen Verfahren, informiert werden.

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