Antrag - 18/SVV/0551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 93 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss über die Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam aus den Vorschlägen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wie folgt:

 

über die Fraktion SPD:

als Mitglieder                            als stellvertretende Mitglieder

Herr Marcel Piest                             Herr Kai Weber

Frau Anke Michalske-Acioglu                            Herr Daniel Keller

 

über die Fraktion DIE LINKE:

als Mitglieder                             als stellvertretende Mitglieder

Herr Dr. Hans-Jürgen ScharfenbergHerr Ralf Jäkel

Herr Peter Kaminski Herr Stefan Wollenberg

 

über die Fraktion CDU/ANW:

als Mitglied                            als stellvertretendes Mitglied

Herr Lars Eichert                             Herr Günter Anger

 

über die Fraktion ndnis 90/Die Grünen:

als Mitglied                             als stellvertretendes Mitglied

Frau Ingeborg Naundorf                             Frau Saskia Hüneke

 

über die Fraktion rgerbündnis/FDP:

als Mitglied                             als stellvertretendes Mitglied

Herr Wolfhard Kirsch                             Herr Johannes von der Osten-Sacken

 

über die Fraktion DIE aNDERE:

als Mitglied                            als stellvertretende Mitglieder

Herr Dr. Nicolas Bauer                           Frau Katharina Tietz

Herr André Tomczak

Herr Simon Wohlfahrt

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Erläuterung

Begründung:

 

Findet der Antrag auf Neubesetzung des Werksausschusses KIS der Fraktion DIE aNDERE, Drucksache 18/SVV/0427, die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, sind die auf Vorschlag der Fraktionen benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder neu zu bestellen.

 

Die Besetzung der seitens der Landeshauptstadt Potsdam für den Werksausschuss zu stellenden acht Mitglieder erfolgt nach § 5 Abs. 1 Ziff. 1 der Betriebssatzung entsprechend § 41 Abs. 2 BbgKVerf:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                                      Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

Fraktion SPD:15 = 2,14 =2 Sitze

Fraktion DIE LINKE:14 = 2,00 =2 Sitze

Fraktion CDU/ANW:10 = 1,42 =1 Sitz

Fraktion ndnis 90/Die Grünen: 7 = 1,00 = 1 Sitz

Fraktion rgerbündnis-FDP: 4 = 0,57 = 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE: 4 = 0,57 = 1 Sitz

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