Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0553
Grunddaten
- Betreff:
-
Widerspruch zur Darstellung der Verantwortlichkeit im Impressum der Homepage Gross-Glienicke.de
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Andreas Menzel, Norbert Mensch, Jörg Manteuffel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Ausführung auf der Homepage von Groß Glienicke www.gross-glienicke.de, dort im Impressum:
„Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV): Der Ortsbeirat“
vom Ortsbeirat mit Mehrheit zurück gewiesen wird. Für die Homepage ist i. d. R. der Ortsvorsteher und seine Stellvertreterin als natürliche Person verantwortlich, soweit nicht einzelne Beiträge von anderen Personen kommen. Dann sind es die Verfasser dieser Beiträge.
Erläuterung
Begründung:
Nach § 55 Absatz 2 RStV ist es erforderlich, dass es sich bei dem inhaltlich Verantwortlichen um eine natürliche Person handelt.
Der OBR ist ein Gremium nach der Kommunalverfassung keine natürliche Person.
Ein OBR kann darüber hinaus schon wegen mangelnder Aktiv und Passivlegitimation nicht verantwortlich für die homepage sein. Hinzu kommt, dass der OBR bisher keinen Einfluss auf die Inhalte der Homepage hat. Es lässt sich feststellen, dass die Kennzeichnung des redaktionell Verantwortlichen als solche, es dem Nutzer ermöglichen soll, festzustellen, wer für den Inhalt eines journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots verantwortlich und primär Ansprechpartner ist. Als Aufgaben eines inhaltlich Verantwortlichen kann aus den allgemeinen Ethikvorschriften wie sie vom deutschen Presserat in seinem Pressekodex erfasst werden, lassen sich einige Pflichten ableiten.