Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0564

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeiratge beschließen:

 

Der Ortsbeirat stellt fest, dass sein Ortsvorsteher ein Sprecher des Ortsbeirates ist, der Ortsvorsteher ist Gleicher unter Gleichen und dient dem Rat als dessen Sprecher! Aus gegeben Anlass verwahrt sich der Ortsbeirat mit aller Entschiedenheit gegen den Eindruck, als ob der Ortsvorsteher sein dienendes Amt für seine parteipolitischen Selbstdarstellungen zu instrumentalisieren versucht.

 

Wenn der Ortsvorsteher Pressemeldungen heraus gibt, so hat er diese vorher sämtlichen Mitgliedern des Ortsbeirates zur Kenntnis zu geben. Pressemitteilungen, die nicht durch Beschlüsse des Ortsbeirates legitimiert sind, dürfen nicht im Namen der Ortsvorsteher herausgegeben werden.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, Mitteilungen an den Ortsbeirat unmittelbar an alle Mitglieder direkt zu übermitteln.

 

Der Oberbürgermeister wird darum gebeten, bei vom Ortsvorsteher an ihn heran getragenen Anliegen, sich immer die entsprechenden Beschlüsse des Ortsbeirates zeigen zu lassen, auf die sich der Ortsvorsteher bezieht.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Pressemitteilung zum jüngsten Unfall auf der B2 (s. Anlage) ist der Eindruck entstanden, als ob die Mitteilung durch den Ortsvorsteher Beschlusslage des Ortsbeirates von Groß Glienicke darstellt, was nicht zutrifft.

 

Die Information der Verwaltung zur Einweihung des Bolzplatzes am Mittelversorgungszentrum Kreiselpark hat die Ortsbeiräte bis zum 24.07.2018 nicht erreicht.

Loading...