Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0530
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerhaushalt Potsdam 2018/19, Nr. 17: Mehr Fahrradfreundlichkeit durch Weiterführung des Radverkehrskonzepts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Stadtentwicklung und Bauen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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05.09.2018
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10.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Bericht über die Weiterführung des Radverkehrskonzepts
Wie bereits zur DS 17/SVV/0838 durch die Verwaltung ausgeführt, dokumentiert das Radverkehrskonzept 2017 umfassend den Stand der Radverkehrsinfrastruktur Potsdams und stellt vor dem Hintergrund eines abgestimmten Zielnetzes für den Radverkehr erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur dar.
Die Fortschreibung des Radverkehrskonzepts wurde am 03.05.2017 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und wird sukzessive in den kommenden Jahren bis 2025 umgesetzt.
Der Rahmen der darin – nach ausführlicher Erörterung in den Fachausschüssen – fixierten Schwerpunktaufgaben und Prioritäten kann und soll nicht durch Einzelanträge in Frage gestellt werden. Vielmehr soll an dem beschlossenen Rahmen festgehalten werden, der ausgewogen den Neu- und Ausbau von Radwegen, bedarfsgerechte und sichere Kreuzungen, das Fahrradparken sowie die Weiterentwicklung des Fahrradservices umfasst. Auch eine grüne Welle sowie der Ausbau von Fahrradanlehnbügeln an den Potsdamer Bahnhöfen und die Beseitigung von Schrotträdern werden bereits umgesetzt und kontinuierlich weitergeführt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zur Ermittlung der Kosten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Radverkehrskonzepts orientierte sich Potsdam an den Empfehlungen des nationalen Radverkehrsplans von 2012. Bei der errechneten Gesamtsumme sind teilweise Kosten für Um- und Neubauten von Radverkehrsanlagen enthalten, die durch Förderungen gegenfinanziert werden können. Im Haushaltsplan 2018/19 sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2020 zunächst durchschnittlich 10 €/Einwohner und Jahr zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts enthalten, einschließlich zu erwartender Fördermittel. Dies entspricht rund 1,5 Mio €/Jahr.