Beschlussvorlage - 18/SVV/0574

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Erstattung der Trichinenuntersuchungsgebühr für erlegtes Schwarzwild aus den Potsdamer Jagdbezirken soll ab dem 01.11.2018 für die Phase der Prävention und ggf. der Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest (ASP) auf alle Schwarzwild-Altersklassen ausgedehnt und weitergeführt werden.

Unabhängig der ASP-Situation soll nach 3 Jahren über die Weiterführung erneut entschieden werden.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 


Begründung:

 

Mit dem Beschluss 16/SVV/0387 vom 02.11.2016 erfolgt probeweise die Erstattung der Gebühren für die Untersuchung auf Trichinen im Zeitraum vom 01.11.2016 bis zum 31.10.2018. Berücksichtigt wird das Schwarzwild der Altersklasse 1 und 2, das sind Jungtiere bis 2 Jahre.

 

Ziel war es, die Jagd auf Schwarzwild zu intensivieren. In Potsdam besteht eine vergleichsweise hohe Schwarzwildpopulation, die etwa zehnmal über dem angestrebten Wert von 0,5 Wildschweinen je km² liegt. Es treten vermehrt Wildschäden auf. Zudem würde im Falle eines Tierseuchenausbruchs beim Schwarzwild durch die enorme Populationsdichte eine intensive Seuchenausbreitung erfolgen können. Das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland wird derzeit als wahrscheinlich und sehr hoch eingeschätzt. Es wird von sogenannten Sprunginfektionen ausgegangen, das heißt, dass es durch Reiseverkehr und mitgeführte kontaminierte Lebensmittel zur Erregerverschleppung über große Distanzen kommen kann. Für die Landeshauptstadt Potsdam, mit der hohen Wildschweinpopulation, dem intensiven Reiseverkehr und dem Transitgeschehen auf den nahen Autobahnen besteht ein vergleichsweise hohes Ausbruchsrisiko für die ASP. Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Osteuropa und unseren Nachbarländern Polen und Tschechien insbesondere bei den Wildscheinen aus.

 

Die Untersuchung des Schwarzwildes auf Trichinen ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Fleischhygienerecht und beinhaltet nicht den Test auf ASP. Sie ist Voraussetzung für die Verwendung des Wildfleisches als Lebensmittel. Die Trichinenuntersuchung ist durch den Jäger zu veranlassen, wobei er an sich die Gebühren zu tragen hat. Die Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Potsdam stellt also eine freiwillige Leistung dar.

 

In Umsetzung des Beschlusses 16/SVV/0387 wurden vom 01.11.2016 bis zum 01.06.2018 für 331 Wildschweine Gebühren in Höhe von 2527,76 EUR erstattet. Das sind pro Wildschwein 7,64 EUR.

 

Der Vergleich der Jagdstrecken vor und während der Gebührenerstattung verdeutlicht eine Erhöhung beim Schwarzwild in der Landeshauptstadt Potsdam. Im Jagdjahr 2015/2016 vor der Erstattung wurden 874 Wildschweine erlegt und 2017/18 997. Ein Jagdjahr läuft jeweils vom 01. April bis zum 31. März.

 

Inzwischen sind auch durch das Land Brandenburg Maßnahmen zur Reduktion der Wildschweinpopulation und zur ASP-Prävention eingeleitet worden. Es werden 50,00 EUR r jedes über dem Referenzjahr 2015/2016 erlegte Wildschwein gezahlt und es gibt eine Aufwandsentschädigung für die Beibringung von Proben zur Untersuchung auf ASP von verendeten oder verunfallten Wildschweinen in Höhe von 30,00 EUR. Untersuchungen dieses Fallwildes dienen der Früherkennung der ASP, da bei diesen Indikatortieren am ehesten das Virus nachgewiesen wird, während gesund erlegte Schweine kaum ASP-Nachweise ergeben. Das liegt daran, dass infizierte Schweine sehr schnell schwer erkranken oder verenden und dadurch nicht mehr der üblichen Jagd zugänglich sind.

 

Insgesamt 6 Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg übernehmen die Gebühren für die Trichinenuntersuchung.

 

Die in Potsdam seit November 2016 bestehende Unterstützung stößt auf eine sehr positive Resonanz in der Potsdamer Jägerschaft und auch darüber hinaus. Die Jagd ist intensiviert worden und die Sensibilisierung zur ASP ist gestiegen.

 

r die Weiterführung der Maßnahmen würden jährlich ca. 8.000 EUR einzuplanen sein, ausgehend von einer Gebühr von ca. 8,00 EUR je Wildschwein und 1.000 Stück im Jahr. Bislang wurde für ca. 1/3 der erlegten Wildschweine die Gebührenerstattung beantragt. Gründe dafür sind, dass bisher nur Tiere bis 2 Jahre durch den Beschluss 16/SVV/0387 erstattungsfähig waren, einige das Angebot nicht angenommen haben und Wildschweine direkt an den Wildhandel gehen ohne vorherige Untersuchung auf Trichinen. In letzteren Fällen erfolgt die Trichinenuntersuchung beim Wildhandel.

 

Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Ausdehnung auch auf ältere Tiere, weil im Interesse einer Populationsminimierung alle Altersklasse berücksichtigt werden müssen und eben auch fortpflanzungsfähige Tiere ab 2 Jahre, die direkten Einfluss auf den Populationszuwachs haben. Es besteht dabei ein Jagdschutz für Muttertiere, die von ihr noch abhängige Jungtiere führen. Etwa 15 Prozent der erlegten Wildschweine entfallen auf die Altersklassen ab 2 Jahre.

 

In der Phase der Prävention der ASP soll der Schwarzwildbestand vermindert werden und auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden. Dies ist ein langwieriger Prozess. Während dieser Zeit sollte die Gebührenerstattung erfolgen. Der Beschlussvorschlag beinhaltet die Evaluierung des Verfahrens nach 3 Jahren. Dieser Zeitraum ermöglicht eine vertiefende Abschätzung der Wirksamkeit.

 

Die Weiterführung der Unterstützung würde das positive Signal in die Potsdamer Jägerschaft verstärken, was in Anbetracht der hiesigen hohen Wildschweindichte, den erschwerten Jagdbedingungen in städtischen oder stadtnahen Jagdgebieten sowie der sinkenden Nachfrage an Wildschweinefleisch dringend geboten scheint.

 

Die Gewährung der Gebührenübernahmen für die Trichinenuntersuchung als freiwillige Leistung ist gerechtfertigt und sollte weitergeführt werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die weiter geführt werden sollte.

Es treten jährlich Kosten von maximal 8.000 EUR auf, die in der Haushaltsplanung des Bereichs Veterinär- und Lebensmittelüberwachung berücksichtigt worden sind.

 


 

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Anlagen

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