Beschlussvorlage - 18/SVV/0588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass besonderer Ereignisse für den Zeitraum vom 01.11.2018 bis 30.11.2018 (Potsdamer Lichtspektakel 04.11.18)


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt nach § 5 Abs. 1, dass Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus Anlass von besonderen Ereignissen an jährlich höchstens fünf Sonn- oder Feiertagen in der Zeit von 13 bis 20 Uhr geöffnet sein dürfen. Darüber hinaus dürfen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BbgLÖG Verkaufsstellen aus Anlass regionaler Ereignisse an einem weiteren Sonn- oder Feiertag je Kalenderjahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr öffnen, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind. Die Öffnung von Verkaufsstellen nach Satz 1 führt zum Verbrauch der Möglichkeit der Sonn- oder Feiertagsöffnung für das betroffene Gemeindegebiet und ist innerhalb des gesamten Gemeindegebietes an bis zu fünf Sonn- oder Feiertagen je Kalenderjahr zulässig.

 

Diese Tage und die Öffnungszeiten sind durch die örtliche Ordnungsbehörde mittels ordnungsbehördlicher Verordnung festzusetzen.

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 BbgLÖG wird für das folgende besondere Ereignis ein verkaufsoffener Sonntag r das betroffene umliche Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam zugelassen:

 

 

04. November 2018 - Potsdamer Lichtspektakel

 

Die Sonntagsöffnung anlässlich des Potsdamer Lichtspektakels wird aufgrund der nahezu stadtweiten Ausdehnung der Veranstaltung auf das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam, mit Ausnahme der Postleitzahlengebiete 14476, 14478, 14480, eingegrenzt (siehe Anlage Geltungsbereich Potsdamer Lichtspektakel zur Verordnung).

 

Beim Potsdamer Lichtspektakel illuminieren Lichtkünstler aus aller Welt verborgene Plätze und gestalten großartige Lichtkunst zu mitreißenden Inszenierungen. Kreative und innovative Lichtkunstinstallationen verdeutlichen die technischen Möglichkeiten, die die Besucher in eine Welt der Magie eindringen lässt. Die  Vielfalt des Lichts eröffnet neue Perspektiven und lässt Potsdamer und Besucher die Stadt neu entdecken. Im November 2016 fand das Potsdamer Lichtspektakel erstmalig zunächst im Holländischen Viertel unter dem Motto „Een Lichtspektakle“ mit rund 20.000 Besuchern statt. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Lichtspektakel im Jahr 2017 bereits zu einem stadtweiten Fest ausgeweitet, bei dem insgesamt 35 Gebäude (z.B. Stadttore, Schlösser, Skulpturen, Theater u.v.m.) im nahezu gesamten Stadtgebiet eindrucksvoll angestrahlt worden sind.

 

Begleitet wurden die Illuminationen von mehr als 80 kulturellen Beiträgen, Live-Performances und Mitmachaktionen. Des Weiteren werden zahlreiche Touren (z.B. in Bussen, auf Schiffen, geführte Touren zu Fuß oder mit dem Velotaxi)  angeboten, die die Besucher zu den verschiedenen Aktionsorten im gesamten Stadtgebiet bringen. Für ste von außerhalb halten die Hotels attraktive Angebote bereit. Begleitendebuchbare“ Produkte wie Übernachtungspakete, Licht- Kulinarik in Gastronomie und Aktionen des Einzelhandels ergänzen darüber hinaus das Lichtfest.

 

Mit annähernd 200.000 Besuchern war die zweite Ausführung des Potsdamer Lichtspektakels letztlich ein phänomenaler Erfolg. Auch in diesem Jahr wird die Stadt mit Licht in Szene gesetzt werden. Das Potsdamer Lichtspektakel soll sich als ein traditionell-kulturelles Highlightr die dunkle Jahreszeit verstetigen und somit eine weitere feste Attraktion im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam werden.

 

In Ergänzung zur vorliegenden Veranstaltungsübersicht (siehe Anlage Veranstaltungsübersicht Potsdamer Lichtspektakel) sind weitere Illuminationen entlang der Achse von der Innenstadt Richtung Babelsberg u.a. am Hauptbahnhof, am Schwimmbad "blu" und auf dem Brauhausberg aktuell in Vorbereitung.

 

Der genannte Veranstaltungstermin wurde im Vorfeld mit den Interessenvertretern des Handels abgestimmt. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK Potsdam, die  Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie die Dienstleistungsgesellschaft Verdi werden um Stellungnahme zu dem beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag gebeten. Die Stellungnahmen aus der Anhörung werden nachgereicht.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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