Antrag - 18/SVV/0425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu besetzt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vier Stadtverordneten der Fraktion DIE aNDERE haben gegenüber dem Wahlleiter die Niederlegung ihrer Mandate mit Wirkung zum 01.09.2018 erklärt.

 

Da durch die Neufassung der Kommunalverfassung der Hauptausschuss für die Dauer der Wahlperiode besetzt wird, sind Mandatswechsel nicht mehr durch bloßes Besetzungsrecht der Fraktionen zu vollziehen.

 

Um die verfassungskonforme Zusammensetzung des Hauptausschusses zu sichern, ist eine Neubildung spätestens in der SVV-Sitzung am 05.09.2018 erforderlich.

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