Beschlussvorlage - 18/SVV/0523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschussge beschließen:

 

Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe, die ab 2019 in der Landeshauptstadt Potsdam nach § 78 SGB VIII arbeiten, gemäß Anlage.

 

Der Beschluss 13/SVV/0831 vom 12.12.2013 wird aufgehoben.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Laut § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe „die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.“

 

Im Rahmen des in Fortschreibung befindlichen Jugendhilfeplanes 2019 bis 2021 ist festzulegen, welche Netzwerke und Arbeitsgruppen diesen o.g. Kriterien aktuell und für den kommenden Planungszeitraum gerecht werden. Die Abstimmung zu Jugendhilfethemen hinsichtlich quantitativer Planungen zum einen sowie zu einer zeitgemäßen Qualitätsentwicklung sind dabei wichtige Kriterien. Die Mitgliedschaft von Fachkräften der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam durch den öffentlichen Träger als auch der freien Träger gibt das Gesetz vor.

 

Die in der Anlage aufgelisteten Gremien werden dem Anspruch des § 78 SGB VIII gerecht und sollen vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden. Damit erhalten diese Arbeitsgemeinschaften auch das Recht einer regelmäßigen Anhörung im Jugendhilfeausschuss, wobei die Häufigkeit variabel sein kann. Alle aufgeführten Arbeitsgemeinschaften agieren bereits seit mehreren Jahren und haben auch in der vergangenen Jugendhilfeplanungsperiode wichtige Fachdiskussionen initiiert und begleitet.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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