Beschlussvorlage - 18/SVV/0420

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein nicht rmliches Auswahlverfahren r einen Träger zum Betreiben der durch den Kommunalen Immobilien Service neu zu errichtenden Kindertagesstätte in der Gartenstraße, 14476 Potsdam durchzuführen.

 

  1. Die Grundlage für das nicht förmliche Auswahlverfahren bildet der Beschluss Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2017/2018“ (DS 17/SVV/0849). Die geplante Einrichtung im Kita-Bedarfsplan enthalten. Ebenso wurde der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Rahmen des Beschlusses (DS 17/SVV/0849) mit dem bedarfsgerechten Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten (gem. §§ 1, 12 KitaG und § 80 SGV VIII) beauftragt.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die Prüfkriterien (Anlage 1) zur Auswahl des Trägers.

 

  1. Eine Auswahlkommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Prüfkriterien. Die Auswahlkommission ist zu bilden aus:

        drei VertreterInnen des Jugendhilfeausschusses,

        drei VertreterInnen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie,

        einen Vertreter/einer Vertreterin der AG nach § 78 SGB VIII (Regionale JH-AG1)

 

  1. Das Votum der Auswahlkommission dient dem Jugendhilfeausschuss zur abschließenden Entscheidung über die Trägerschaft.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der Beschluss Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2017/2018“ (DS 17/SVV/0849) sieht die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Gartenstraße, 14476 Potsdam im Potsdamer Ortsteil Fahrland vor. Die geplante Einrichtung wird durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) errichtet und kann ihren Betrieb voraussichtlich ab Ende des Jahres 2019 aufnehmen. Die ursprüngliche Berechnung sah für die Fläche in der Gartenstraße, Gemarkung Fahrland, Flur 1, Flurstück 288 eine Kapazität von 90 Kita-Plätzen vor. Nach aktueller Prüfung der Bebaubarkeit des Grundstücks durch den KIS kann auf der o. g. Fläche eine Kita mit ca. 120 Plätzen realisiert werden. Aufgrund der steigenden Kita-Bedarfe im OT Fahrland wird die Einrichtung mit einer Kapazität von 120 Kita-Plätzen im Kita-Bedarfsplan 2018/2019 Berücksichtigung finden. Der KIS hat durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Aufgabenstellung erhalten, die höchstmögliche Kapazität umzusetzen.

 

Gemäß des Konzeptes der Landeshauptstadt Potsdam werden Kindertagesstätten in freier Trägerschaft betrieben. Deshalbhrt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam ein nicht rmliches Auswahlverfahren zum Betreiben der durch den Kommunalen Immobilien Service in der Gartenstraße, 14476 Potsdam neu zu errichtenden Kindertagesstätte im Rahmen eines öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens durch.

 

Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt, wie bei allen Einrichtungen innerhalb des Kita-Bedarfsplans, nach dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg und den einschlägigen Festlegungen gemäß Kita-Finanzierungsrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Auswahl des freien Trägers soll im Rahmen eines nicht förmlichen Auswahlverfahrens mit folgenden Phasen erfolgen:

 

  1. Eröffnungsphase mit öffentlicher konkreter Leistungsbeschreibung und Bekanntmachung des Verfahrensablaufs.

 

  1. Prüfphase: Prüfung der Angebote durch die Auswahlkommission anhand der Bewertungsmatrix sowie ggf. Auswahlgespräch

 

  1. Abschlussphase: Ergebnisfeststellung und Bestätigung des neuen Trägers durch den JHA

 

Grundlage für die seitens der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (vgl. Anlage 1) sind folgende  Gesetze, Beschlüsse und Empfehlungen:

  • Konzeptgliederung nach Pedro Graf (Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2007)
  • Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2017/2018 (DS 17/SVV/0849)
  • Kita-Finanzierungsrichtlinie (KitaFR) 2017 vom 07.10.2016 (DS 16/SVV/0673)
  • §§ 74 SGB VIII sowie 12, 14, 16 KitaG

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen beziehen sich nur auf die Kosten des laufenden Betriebs. Diese Aufwendungen sind bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung und in der aktuellen Haushaltsplanung 2018 ff. berücksichtigt und enthalten.

 

Die Grundlage für die Finanzierung der Kindertagestätte bilden die Beschlüsse Kita-Bedarfsplan 2017/2018 (DS 17/SVV/0849) und KitaFR 2017 (DS 16/SVV0673). In der Folge der vorangegangenen Beschlüsse hat der zukünftige Träger der Einrichtung Anspruch auf Finanzierung nach dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg und der KitaBKNV in Ausgestaltung der „Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam“ (Kita-Finanzierungsrichtlinie KitaFR).

 

Die geplante Einrichtung in der Gartenstraße, 14476 Potsdam ist im Beschluss zum Kita-Bedarfsplan 2017/2018 (DS 17/SVV/0849) enthalten. Mit der Ernennung eines bestimmten Trägers für die Kindertagesstätte sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist in den Planungen des Gesamthaushalts des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie berücksichtigt.

 

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Anlagen

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