Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In der Mitteilungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung, DS-Nr.: 18/SVV/0467 wurden in einer ersten Sachverhaltsdarstellung bezogen auf den Antrag 18/SVV/0419 unterschiedliche Varianten für eine freiwillige Regulierung möglicher Rückzahlungsforderungen der Elternbeiträge ab dem Jahr 2016 dargestellt.

 

Nunmehr liegen folgende Sachverhaltsdarstellung in Beantwortung des Antrags 18/SVV/0419 sowie Konkretisierung der Mitteilungsvorlage 18/SVV/0467 vor:

 

Zu 1. (18/SVV/0419)

Ausgangspunkt für die vorliegende Mitteilungsvorlage ist die Rechtsfrage, ob und inwiefern ein Rechtsanspruch auf Rückerstattungen besteht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein genereller Erstattungsanspruch in voller Höhe der gezahlten Elternbeiträge überwiegend unwahrscheinlich ist. Die Frage, ob ein teilweiser Erstattungsanspruch bestehen könnte, wird in der rechtlichen Beurteilung (Anlage 1) näher untersucht. Diese wurde durch das Justiziariat unter Hinzuziehung des Rechtsanwaltes Herrn Dr. Christoph G. Baum, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, LOH Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB erstellt.

 

Zu 2. (18/SVV/0419)

Die Klärung des Ermessensspielraums auf freiwillige Rückerstattungen mit der Kommunalaufsicht und der Fachaufsicht kann aufgrund der personellen Situation in der Sommerzeit erst am 28.08.2018 erfolgen. Der Termin ist gesetzt, wobei das MIK (Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg) keine Notwendigkeit der Teilnahme sieht, da das MBJS (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) anwesend sei.

 

Zu 3. und 4. (18/SVV/0419)

In der Anlage 2 sind die Modelle/Varianten (Fortführung 18/SVV/0467) hinsichtlich der

  •                                                                   genauen Umschreibung und damit Abgrenzung untereinander,
  •                                                                   Folgen bei Umsetzung,
  •                                                                   veränderte Beitragstabelle,
  •                                                                   Kurzeinschätzung,
  •                                                                   Anzahl der betroffenen Einzelfälle sowie
  •                                                                   finanziellen Auswirkungen

in Form einer Kurzfassung dargestellt.

Weiterhin erhält die Anlage 2 eine tabellarische Übersicht der Modelle/Varianten.


 

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Mitteilungsvorlage selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

In der Vorlage sind die finanziellen Auswirkungen bei Umsetzung pro Modell/Variante dargestellt.

 

Die finanziellen Auswirkungen unterscheiden sich erheblich in den dargestellten Modellen/Varianten.

Zu beachten ist dabei, dass bei Umsetzung die Haushaltsjahre 2018 sowie ebenso die Haushaltjahre 2017 und 2016 betroffen sind.

 

Der finanzielle Aufwand der Landeshauptstadt Potsdam für die freiwillige Rückzahlung für die nachfolgend aufgeführten Varianten liegt, bezogen auf den gesamten Betrachtungszeitrum d.h. 2016 2018, in einer Spannbreite zwischen rund 2,79 Millionen Euro und 25,67 Millionen Euro. Dies bedeutet eine erhebliche (außerplanmäßige) Belastung des Haushaltes der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Deckung muss entsprechend gefunden werden.

 


 

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Anlagen

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