Antrag - 18/SVV/0470
Grunddaten
- Betreff:
-
Planungen des Uferwegs vom Hinzenberg zur Neustädter Havelbucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2018
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07.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Planung für den prioritären öffentlichen Uferweg in dem Abschnitt zwischen dem vorhandenen Uferweg von der Kleingartenanlage Hinzenberg bis zum vorhandenen Weg entlang der Neustädter Havelbucht zu erarbeiten.
Dazu ist der Finanzbedarf zu ermitteln und ein Vorschlag für einen Terminplan zu erstellen.
Ein erster Sachstandsbericht dazu ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr bis November 2018 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Am Hinzenberg gibt es seit Jahren einen Uferweg mit Anbindung zum Hafen der Weissen Flotte in der Innenstadt. Vom Luftschiffhafen bis zur Neustädter Havelbucht und um diese herum bis zur Planitz-Insel existiert ebenfalls ein sehr gut genutzter öffentlicher Uferweg. Es ist sehr misslich, dass diese beiden bedeutsamen Uferwege bisher nicht miteinander verbunden sind. Es sei denn, man benutzt einen unattraktiven Umweg über die stark befahrene Breite Straße bzw. Nebenstraßen.
Da sich die für den Uferweg benötigten Grundstücke alle im Eigentum der LHP befinden oder durch andere Rechte gesichert sind, sollte die Planung dieses Weges ohne weiteren Verzug begonnen werden. Es sind rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen für verpachtete Flächen zu treffen. Im Bereich von Bootsplätzen muss der Uferweg nicht zwingend durchgehend an der Uferkante verlaufen. Es können auch Lösungen mit eingezäunten Wegabschnitten ähnlich der Situation bei den Bootsplätzen zwischen Kastanienallee und Luftschiffhafen angewendet werden. Vorrang hat jedoch eine durchgehende Begehbarkeit des neuen Weges ohne Umwege über Innenstadtstraßen.