Antrag - 18/SVV/0543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Gesprächen mit der Deutschen Wohnen darauf zu

drängen, dass die ursprünglich zugesagte Mietobergrenze von 8,50 Euro für die geplanten

Wohnungen in Krampnitz vertraglich festgeschrieben und umgesetzt wird.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2018 über das Ergebnis der Bemühungen zu informieren.

 

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Erläuterung


Begründung:

Das Wohnungsunternehmen Deutsche Wohnen wird in Krampnitz einen großen Teil der dort

geplanten Wohnungen realisieren. Ursprünglich ist davon ausgegangen worden, dass für diese Wohnungen eine Mietobergrenze von 8,50 Euro gelten soll. Jetzt hat sich herausgestellt, dass es dafür keine belastbare Grundlage in Form einer vertraglichen Sicherung gibt. Um bezahlbares Wohnen in diesem neuen Stadtteil zu sichern, sollte der Oberbürgermeister in Gesprächen mit dem Investor auf eine solche Regelung drängen.

 

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