Antrag - 18/SVV/0613
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung zu Modernisierungsumlage und Mietsteigerungen
bei Wohnungen der städtischen ProPotsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2018
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10.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschafter der ProPotsdam aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, schrittweise die folgenden Maßnahmen zur Stabilisierung der Mietpreise bei Mietwohnungen der städtischen Gesellschaft ProPotsdam ab dem 1. November 2018 einzuführen:
- Die umlagefähigen Kosten sämtlicher Modernisierungsmaßnahmen werden auf 8 Prozent beschränkt.
- Damit verbundene Mietsteigerungen werden auf maximal 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für sechs Jahre beschränkt.
Die Kosten für den Zeitraum von 5 Jahren sind in der Stadtverordnetenversammlung im November 2018 vorzulegen.
Alle weiteren Beschlüsse zur Mietpreisstabilisierung bleiben davon unberührt.
Erläuterung
Begründung:
Mit Beschluss vom 22.08.2012 hatte sich die Landeshauptstadt Potsdam vor 6 Jahren kurzfristig entschieden, die „Mietenbremse“ in der ProPotsdam bereits vor der gesetzlichen Einführung durchzusetzen. Bereits zum 01.10.2010 wurde diese dann in Kraft gesetzt und geht zudem über die bundesgesetzlichen Festlegungen hinaus. Auf Bundesebene steht nun eine weitere Anpassung der gesetzlichen Vorgaben an. Für das kommunale Wohnungsunternehmen sollten diese Vorgaben unabhängig vom Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene schon jetzt umgesetzt werden.