Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat bittet den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen um nähere Informationen zur Umsetzung des zum Bebauungsplan 02/93 Ritterstraße abgeschlossenen Erschließungsvertrages und auch zu den schon früher in einer Einwohnerversammlung angesprochenen Vollzugsschwierigkeiten. Der Ortsbeirat bittet in diesem Zusammenhang um direkte Informationen durch einen Vertreter des Fachbereichs in der November-Sitzung des Ortsbeirats.


 

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Erläuterung

 

Begründung:

Die mit dem Bebauungsplan 02/93 Ritterstraße verbundenen Fragen sind zum Teil in den Beratungsunterlagen zur Ortsbeiratssitzung in Golm vom 11. Mai 2018 aufgeführt, weitere Punkte sind in der Antwort der Stadtverwaltung (Bearbeiterin Frau Kosel) genannt. Dabei wird durch die Stadtverwaltung auf eine vorgesehene Ersatzvornahme hingewiesen. Zitat: „Sollte die Vertragserfüllung bis zu diesem Tag (30.06.2018) nicht erfolgt sein, wird die Landeshauptstadt von ihrem Recht Gebrauch machen, die ausstehenden Arbeiten auf Kosten des Erschließungsträgers im Zuge der Ersatzvornahme ausführen zu lassen.“ Hier gibt es Informationsbedarf, wie weit dieser Vorgang gediehen ist.

Weiterhin gibt es besonderen Informationsbedarf zu Punkt 9 der Antwort des Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen. Hier wird auf einen zu leistenden Ausgleichsbetrag für Straßenbäume verwiesen. Die Frage hierzu: Werden diese Straßenbäume im Baugebiet Ritterstraße gepflanzt werden?

Darüber hinaus ist eine Stellungnahme zu allen Punkten beider Bezugsschriften dringend erwünscht.


 

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