Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0630
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnisse Prüfauftrag - Rasengleise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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05.09.2018
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10.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Mit SVV-Beschluss (18/SVV/0196) vom 06.06.2018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, an welchen Straßenbahngleisstrecken in Potsdam die Anlage von Rasengleisen sinnvoll und möglich ist und welche Kosten bei der Umsetzung entstehen. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im September 2018 mitzuteilen. Dem wird hiermit entsprochen.
Die bisherigen Prüfergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Status Quo
Das Straßenbahnnetz der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) verfügt aktuell über ca. 25 km Schottergleise (Einfachgleis) im Streckennetz und auf dem Betriebshof. Diese Oberbauform gewährleistet:
•eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Lasten auf den Unterbau,
•eine elastische Abfederung der dynamischen Lasten,
•ausreichend Widerstand gegen Verschiebung der Gleise in Quer- und Längsrichtung,
•die Minderung von Geräuschen und Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb,
•eine gute Entwässerung sowie
•elektrische Isolation zur Vermeidung von Streustromkorrosion.
Zur Vorbeugung von Schädigungen des Bahnunterbaus durch nicht gewährleistete Entwässerung, Isolierung und Elastizität, führte die ViP in der Vergangenheit im Rahmen der Instandsetzung in der auf dem Betriebshof und weiteren 16 km Einfachgleis chemische Vegetationskontrollen mittels des Blattherbizids Glyphosat durch.
Circa 5,3 km Doppelgleis werden schon heute je nach Bewuchs/Bedarf manuell gereinigt, da hier bereits aus Umweltgründen kein Herbizid eingesetzt werden darf. Dies betrifft die Strecken-abschnitte:
•Wattstraße – Fontanestraße (1,25 km Doppelgleis)
•Zulaufstrecke Betriebshof (0,2 km Doppelgleis)
•Zeppelinstraße – Pirschheide (0,7 km Doppelgleis)
•Abzweig Stern – Newtonstraße (3,2 km Doppelgleis)
Beschlussfassung Glyphosatverzicht
Am 11. April 2018 fasste die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam den Beschluss, nach welchem die Landeshauptstadt Potsdam ab sofort bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat verzichtet.
Private Unternehmen, die Aufträge von der Landeshauptstadt Potsdam zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen soll auf eine freiwillige Einigung hingewirkt werden. Ferner wird für alle wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht.
Umsetzung
Gegenwärtig befindet sich die ViP für den Einsatz von Glyphosat noch im Besitz eines Ausnahmebescheides bis zum 30. September 2018. Resultierend aus der vorgenannten Beschlussfassung zum Glyphosatverzicht, wurden durch die ViP sowohl der Einsatz alternativer Pflanzenschutzmittel (Nozomi, Katana), als auch verschiedene Möglichkeiten der Vegetationspflege des Fahrwegs der Straßenbahn unter Verzicht auf Glyphosat geprüft.
Aus Sicht der ViP stellt der verhältnismäßig einfache Umbau des Schottergleises zu einem Rasengleis (analog Campus Jungfernsee) perspektivisch grundsätzlich eine gute Lösung dar, um eine nachhaltige und wirtschaftliche Instandhaltung sowohl der bis dato mit Glyphosat als auch der manuell bearbeiteten Streckenabschnitte zu gewährleisten. Jedoch schätzt die ViP anhand der jüngsten Erfahrungen im Rahmen der Streckenerweiterung zum Campus Jungfernsee, die Umbaukosten auf rund 100.000 €/100 m Doppelgleis.
Bisher ist im Rahmen zum Umbau der Heinrich-Mann-Allee für den Abschnitt Friedhofsgasse bis zum Abzweig Sternstrecke der Einbau eines Rasengleises projektiert. Folgende Strecken eignen sich nach erster Betrachtung der ViP nicht für den Umbau. Hier würde die ViP auch weiterhin manuelle Bewuchskontrollen durchführen:
Betriebshof mit Zulaufstrecke
Wendeschleife Fontanestraße (Strecke im Wald, zu wenig Tageslicht)
Abzweig Stern – Turmstraße (fehlende Gleisbegrenzung, Dammlage)
Eduard Claudius Straße – Bahnhof Rehbrücke
Abzweig Zeppelinstraße – Pirschheide (ggf. Umbau im Rahmen einer Bebauung)
Alle übrigen Strecken könnten grundsätzlich sukzessive umgebaut werden. Die ViP geht nach eigener Einschätzung davon aus, dass jährlich rund 800 – 1.000 m Doppelgleis umgebaut werden könnten.
Neben dem Verzicht auf Pestizide werden durch den Einbau des Rasens zusätzliche Mehrwerte generiert, welche insbesondere die Erreichung städtischer Umweltschutzziele, definiert unter anderem im Klimaschutzkonzept sowie dem Lärmaktionsplan der LHP, flankierend unterstützen. Hierzu zählen:
Schallreduktion ca. 3 dB(A)
Wasserrückhaltung 50-70% (ca. 400 – 550 l/a)
Bindung und teilweise Verstoffwechslung von Schadstoffen
Verhinderung der Wiederaufwirbelung von Feinstäuben
Verbesserung des Mikroklimas
Reduktion der Gleisaufheizung (Lagestabilität, Reduktion von Gleisverwerfungen)
Eine qualitative sowie wirtschaftliche Einordnung und Bewertung der individuell erzielbaren Mehrwerte ist im Weiteren streckenweise vorzunehmen.
Die verbindliche Anforderung von Rasengleisen als Oberbauform ist gegenwärtig nicht Gegenstand der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des betrauten Verkehrsangebotes der ViP. Derzeit ist die Verwendung von Rasengleisen auch bei der Errichtung neuer Streckenabschnitte nicht durch die LHP vorgegeben. Die ViP wird daher künftig bei entsprechenden Neubauvorhaben verschiedene Varianten (mit und ohne Verwendung von Rasengleisen) prüfen und gegenüberstellen, um so eine Entscheidungsgrundlage für die LHP bereitzustellen.