Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit mehr als 2 Jahren gibt es in Deutschland „Babyklappen". Sie sind als letztes Hilfsangebot für Frauen gedacht, die ein Kind geboren haben und sich damit in einer subjektiv als ausweglos empfundenen Situation befinden. Sie stellen neben den regulären staatlichen Hilfsmöglichkeiten ein letztes Angebot an die Mütter und zum Schutz des Neugeborenen dar.

Entsprechend dem Prüfauftrag aus der DS 02/SVV/0660 sind verwaltungsintern die Notwendigkeit der Einführung einer Babyklappe und die Vor- und Nachteile einer solchen Einrichtung und auch die praktische Realisierbarkeit in Krankenhäusern der Stadt geprüft worden.

Verwaltungsintern wurden die rechtlichen und gesundheitlichen Folgen und Probleme bei an der Babyklappe abgegebenen Kindern geprüft.

Zwar hat es bisher in Potsdam nach unseren Erkenntnissen noch keine Kindesaussetzungen gegeben, gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass Mütter aus Potsdam dies außerhalb der Stadt getan oder ihre Neugeborenen an Babyklappen abgegeben haben.

 

Auf entsprechende Anfragen an fachlich geeignete Krankenhäuser hat sich das St. Josefs Krankenhaus bereit erklärt, ggf. eine Babyklappe einzurichten.

Die fachliche Kompetenz für den Betrieb dieser Babyklappe wäre im St. Josefs Krankenhaus gegeben.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Über das Entstehen und die eventuelle Höhe finanzieller Auswirkungen können hier noch keine Angaben gemacht werden.

 

Es ist derzeit noch ungeklärt, ob eine ganz- oder teilweise Kostentragung durch Dritte erfolgen würde und wie oft die Babyklappe in Anspruch genommen wird.

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