Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 Erfahrungsbericht zur Organisation der Potsdamer Bundestags- und Oberbürgermeisterwahl 2002.

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Erläuterung

Erfahrungsbericht zur Organisation der Potsdamer Bundestags- und Oberbürgermeisterwahl 2002

 

 

Zur Bundestags- und Oberbürgermeisterwahl am 22.09.2002 wurden in Potsdam 920 und zur Oberbürgermeisterstichwahl nochmals 610 ehrenamtliche Wahlhelfer eingesetzt, wobei bei der Stichwahl die Mehrzahl der Wahlhelfer schon bei der Hauptwahl teilgenommen hat. Die Bereitschaft, freiwillig bei der Durchführung der Wahlen zu helfen, ist unterdurchschnittlich.

 

Der Gewinnung von Wahlhelfern liegt eine langfristige Planung zugrunde. Besonders großen Wert wird auf eine umfangreiche Medien- und Pressearbeit gelegt. Ziel dieser Medienarbeit ist es, den Anteil der freiwilligen Helfer aus der Bevölkerung der Stadt zu erhöhen. Aufgrund dieser Arbeit kann das Wahlbüro auf einen Stamm von ca. 250 freiwilligen Helfern bei Wahlen zurückgreifen. Allerdings kann bei den jeweiligen Wahlen nicht völlig auf diesen Kreis zurückgegriffen werden, weil durch Urlaub, Krankheit und gestiegenes Alter Absagen auftreten.

 

Weiterhin werden im Rahmen der Wahlhelfergewinnung alle Einrichtungen öffentlichen Rechts angeschrieben, mit der Bitte um Unterstützung bei der Wahlhelfergewinnung. Bei der letzten Wahl waren das ca. 50 Einrichtungen. Hierzu gibt es einen Rücklauf, der allerdings als unbefriedigend bezeichnet werden muss. Auf Grund des geringen Rücklaufs der öffentlichen Einrichtungen wurde bei dieser Wahl aus der erstmals durch Gesetzesänderung gegebenen Möglichkeit des § 9 Abs. 5 BWG Gebrauch gemacht, sich von solchen Einrichtungen Wahlhelfer benennen zu lassen. So wurden die Ministerien des Landes und die Hochschulen aufgefordert ca. 5 % ihres Personalbestandes als Wahlhelfer zu benennen. Im Allgemeinen gab es eine sehr kooperative Zusammenarbeit, aber die 5% wurden nicht erreicht.

 

In diesem Zusammenhang wurden auch alle Parteivorstände mit der Bitte angeschrieben, dem Wahlbüro Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Der Rücklauf aus den Parteivorständen ist als sehr gering zu bezeichnen. Inwieweit bei den freiwilligen Wahlhelfern eine Parteimitgliedschaft vorliegt, kann nicht ermittelt werden.

 

Um die benötigte Anzahl von Wahlhelfern zu erreichen, werden die Fachbereiche der Stadtverwaltung aufgefordert, Mitarbeiter zu benennen.

 

Insgesamt konnte festgestellt werden, dass bei den Wahlhelfern folgende Struktur bestand:

 

-     ca. 45 % der Wahlhelfer aus der Stadtverwaltung

-     ca. 30 bis 35 % freiwillige Helfer aus der Bevölkerung

-     ca. 20 % Mitarbeiter aus Landesministerien und Hochschulen

 

Die Anzahl der Wahlhelfer, die direkt von den Parteivorständen gemeldet wurden, liegen unter 2 %.

 

Wahlhelfergewinnung bei der Kommunalwahl 2003

 

Auch bei der nächsten Wahl wird auf die bewährten Methoden der Wahlhelfergewinnung zurückgegriffen. Dabei wird wieder besonders Wert auf eine gezielte und kontinuierliche Medienarbeit gelegt, um viele freiwillige Wahlhelfer aus der Bevölkerung zu gewinnen und aus diesen den Wahlhelferstamm weiter zu vergrößern.

 

Auch werden die Behörden und Einrichtungen des Landes und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 83 Abs. 3 BbgKWahlG verpflichtet, einen gewissen Teil ihrer Mitarbeiter für diese Tätigkeiten zu benennen. Die notwendige Zustimmung wird beim Landeswahlleiter beantragt.

 

Gleichfalls wendet sich das Wahlbüro auch wieder an die Parteien, politischen Vereinigungen und Gruppierungen. Gerade hier gibt es sicherlich noch Potentiale, die auf der Grundlage von Freiwilligkeit zu gewinnen sind. Dies setzt allerdings ein stärkeres Engagement der Parteien voraus. Die Verwaltung würde es sehr begrüßen, wenn hier der Anteil deutlich erhöht wird.

 

Der nicht abzudeckende Rest an Wahlhelfern muss durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung besetzt werden.

 

Bei Wahlen war es bisher üblich, dass der Oberbürgermeister der Empfehlung der Landesregierung vom 30.08.1994 zur „Dienstbefreiung für Landesbedienstete als Ausgleich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände" folgte und auch den Bediensteten der Stadtverwaltung einen Tag Dienstbefreiung für eine solche Tätigkeit gewährt hat. Dies ist natürlich auch mit zusätzlichen Kosten für die Stadtverwaltung verbunden.

 

Vor diesem Hintergrund kommt es also darauf an, die Reserven zur Gewinnung von freiwilligen Wahlhelfern auch mit Unterstützung der Parteien besser auszuschöpfen, zumal Wahlen ein Grundprinzip der Demokratie sind, welches durch freiwillige Teilnahme der Bürger gelebt wird.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nein

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