Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der o.a. Baumaßnahme werden im 1. BA ( bis März 2003) aufgrund der Aufgabenstellung (Grabenaushub für archäologische Untersuchungen) keine lärmintensiven Tätigkeiten anfallen. Der erwartete Baustellenlärm wird die Schallausbreitung, die von den umliegenden Straßen ausgeht (Breite Str., Friedrich-Ebert-Str.), nicht überschreiten.

Des Weiteren wird die Erreichbarkeit der Parkplätze und des Theaters durch Zufahrten gesichert.

Belastungen des Proben und Spielbetriebes werden durch bauorganisatorische Maßnahmen vermieden. Die überwiegenden Vorstellungen und Hauptproben finden am Wochenende statt, an denen der Baubetrieb ohnehin ruht. Folgende Maßnahmen werden vorgesehen:

Bauausführung in den kritischen Zeiten durch Einsatz von lärmarmen Geräten, die den ohnehin vorhandenen Lärmpegel (siehe oben) nicht überschreiten.

Aufteilung der Tätigkeiten mit Bevorzugung von Handarbeiten (Handschachtung, Verbau)

Durchführung von archäologische Untersuchungen (Handarbeit)

Wie im obigen Text dargelegt, können die befürchteten Einschränkungen durch bauorganisatorische Maßnahme (Geräteeinsatz, Zeitfenster Vorstellungen und Proben) auf ein vertretbares Mindestmaß abgemildert werden. Die Bauüberwachung wird angewiesen, die Theaterverwaltung wöchentlich über die vorgesehenen Bauarbeiten der kommenden Tage zu informieren und ggf. abzustimmen.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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