Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0629
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbau des Instandsetzungsstaus auf kommunalen Verkehrsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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05.09.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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zur Kenntnis
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18.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018/19 wurde der Oberbürgermeister im Rahmen eines haushaltsbegleitenden Beschlusses (H8) beauftragt,
1. die dringend in den nächsten Jahren notwendigen Straßen- und Gehwegsanierungen zu ermitteln und aufzuschlüsseln, sowie eine Übersicht mit Angaben der Kosten und der möglichen Realisierungszeiträume zu erstellen,
2. anhand einer nachvollziehbaren Priorisierung ein Programm zur Umsetzung und Realisierung ab 2019 zu entwickeln und Perspektiven der Umsetzung für die Folgejahre und den daraus ergebenen Bedarf an Haushaltsmitteln für das Sanierungsprogramm darzustellen und
3. das Programm der Stadtverordnetenversammlung im September 2018 vorzulegen.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist Trägerin der Straßenbaulast von insgesamt etwa 630 km Straßen in Potsdam und hat die gesetzliche Pflicht, Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern.
Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen hat aus den Ergebnissen der regelmäßigen Straßenkontrolle ermittelt, welche Straßen- und Gehwegsanierungen erforderlich sind, um das Straßennetz in einem sehr guten oder guten technischen Zustand zu überführen. Aus dieser Bestandserfassung ergibt sich ein Instandsetzungserfordernis von insgesamt 122 Mio. Euro im Bestandsstraßennetz.
Der Abbau des Instandsetzungsbedarfes im Zeitraum 2019-2023 soll nach Prioritäten erfolgen. Die Maßnahmen müssen insbesondere mit anderen Vorhaben der Energie und Wasser Potsdam GmbH und dem Verkehrsbetrieb in Potsdam abgestimmt werden. Bei Maßnahmen im Vorrangnetz ist eine Baustellenkoordination notwendig, um den Verkehr nicht übermäßig zu beeinträchtigen.
Zur besseren Veranschaulichung der Lage der Baumaßnahmen wurden diese auf einem Übersichtslageplan Unterlage 01/Blatt-Nr. 01 sowie einem Innenstadtplan Unterlage 02/Blatt 01 dargestellt.
Anlage 1 Maßnahmenliste zur Beseitigung des aufgelaufenen Instandsetzungsstaus
Anlage 2 Übersichtslageplan Unterlage 01/Blatt-Nr. 01 – mit Ortsteilen
Anlage 3 Übersichtslageplan Unterlage 02/Blatt-Nr. 01 – Kernbereich
In der Maßnahmenliste sind die geplanten Jahresscheiben der Umsetzung farblich dargestellt. Die nicht farblich unterlegten Maßnahmen sollen nach 2023 umgesetzt werden.
Die Instandhaltung von Straßen wird aus dem Ergebnishaushalt finanziert. Bei grundhaftem Ausbau sind die Maßnahmen im Investitionsplan einzustellen. Um die dringend notwendigen Straßen- und Gehwegsanierungen umzusetzen, steht den Haushaltsansätzen 2019 und den Ansätzen der mittelfristigen Finanzplanung 2020-2022 (MiFi) im Deckungskreis 4315 (DK 4315) ein jährliches Defizit gegenüber:
HaushaltsjahrAnsatzBedarfUnterdeckung
20194.892 TEURO5.290 TEURO 398 TEURO
20204.271 TEURO4.818 TEURO 547 TEURO
20215.165 TEURO5.704 TEURO 539 TEURO
20225.691 TEURO6.393 TEURO 702 TEURO
2023 (Plan)7.545 TEURO7.545 TEURO 0 TEURO
Im Investitionsplan 2018-2022 steht den Eigenmitteln für Straßenbaumaßnahmen ebenfalls ein Defizit zur notwendigen Straßenerneuerung gegenüber:
Investitionsplan Ansatz EigenmittelBedarfDifferenz
20195.223 TEURO5.223 TEURO 0 TEURO
20202.203 TEURO5.000 TEURO2.797 TEURO
20212.173 TEURO5.000 TEURO2.827 TEURO
20221.695 TEURO5.000 TEURO3.305 TEURO
2023 (Plan)5.000 TEURO5.000 TEURO
Zum Abbau des Investitionsstaus bedarf es der Bereitstellung der angegebenen Mittel im Ergebnishaushalt und Investitionsplan. Ein weiterer Rückgang der Mittelbereitstellung würde den Instandhaltungsrückstau weiter erhöhen.
Auf Grund aktueller Ereignisse kann straßenübergreifend informiert werden, dass alle Potsdamer Brücken gemäß der verkehrsrechtlichen Beschilderung nutzbar und verkehrssicher sind. Es gibt Brücken, die auf Grund der Erkenntnisse aus den letzten Brückenprüfungen mit Geschwindigkeits- und Tonnagebeschränkungen versehen wurden. An erster Stelle sind hier die Lange Brücke (BW 11 und 12) und die Horstwegbrücke zu nennen, welche zudem hinsichtlich der Verkehrsbelegung von hoher Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses in Potsdam sind. Hier sind in absehbarer Zeit Ersatzneubauten zu realisieren. Bis dahin ist die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Über die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben im laufenden Aufwand zur Sanierung der Potsdamer Brücken wird entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. März 2018 (DS 18/SVV/0138) im Dezember 2018 berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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19,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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