Beschlussvorlage - 03/SVV/0057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

           

Zur Sicherung der Theaterarbeit des T-Werk e.V. werden dem FB IV.4 max. 100.000 € aus der HHST 33850.94000 (Integrierter Kulturstandort) zur Realisierung einer baulichen Interimslösung im ehem. "Orchesterprobenhaus" an der Schiffbauergasse zur Verfügung gestellt.           

 

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Erläuterung

Zur Sicherung des T-Werks, dessen bisherige Arbeitsstätte gekündigt wurde, ist eine Interimslösung am Standort Schiffbauergasse zweckmäßig, die bereits vorhandene Ressourcen nutzt und geringst-möglichen baulichen Aufwand erfordert.

Das "Orchesterprobenhaus" dient im wesentlichen dem HOT als Kostümfundus sowie für Zwecke des HOT-Jugendtheaterclubs. Der Bau ist derzeit in wenig befriedigendem Zustand, soll aber zumindest mittelfristig erhalten werden. Das Foyer, die bisher nicht nutzbaren Räume im OG und ein Teil des Kellers können "spartanisch" mit geringem Aufwand so für das T-Werk rekonstruiert bzw. ausgebaut werden, dass zwingend erforderliche Nebenfunktionen für die interimsweise Bespielung der Reithalle B gesichert sind (Foyer / WC's für Publikum, Aufenthalts- und Büroräume f. T-Werk, Fundus/Lager).

Die "Reithalle B" wird als Probebühnenstätte für das HOT aus den dafür gesicherten Mitteln umgebaut, kann jedoch durch das HOT sinnvoll erst nach der Inbetriebnahme des neuen Haupt-hauses (2005/2006) genutzt werden, obwohl schon derzeit Kosten z.B. für die Beheizung anfallen. Zur Nutzbarmachung als Interims-Spielstätte für das T-Werk sind –bei der begrenzten Zahl von 120 Besuchern- keine besonderen Erfordernisse zu sichern. In beiden Bauten besteht volle Nach-nutzbarkeit durch das HOT, es müssen keinerlei Rückbauten erfolgen.

Motiv ist auch, mit der Sicherung der Arbeits- und Spielvoraussetzungen der drei im T-Werk zusam-mengeschlossenen Theatergruppen "Stück-Werk", "Degater 87" und "Havarie", des jährlich veran-stalteten Internationalen Studententheaterfestivals "UniDram" und anderer überregional bedeutsamer Veranstaltungen eine weitere Steigerung der Publikumsattraktivität des Standorts Schiffbauergasse, Impulse zur weiteren Entwicklung von Synergien und eine Stärkung der eigenwirtschaftlichen Struktur auch dieses freien Kulturträgers zu erreichen.

Die Bereitstellung der Finanzierung aus Restmitteln der HHST 33850.94000 folgt der von der StVV bei Einstelllung dieser Mittel bekundeten Intention, die notwendigsten baulichen Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs der freien Kulturträger an der Schiffbauergasse zu ermöglichen. Die Maßnahme wird in Verantwortung des FB IV.4 realisiert und erfolgt im Einvernehmen mit der Sanierungsträger Potsdam GmbH. Baubeginn soll, nach Erteilung der Baugenehmigung zur vorliegenden Planung und Ausschreibungen und Vergaben, bereits am 1.4.2003 sein, Inbetrieb-nahme ab 1.7.2003.

 

In der DS 02/SVV/0562 wurde festgehalten, dass vor der baulichen Realisierung der Interimslösung für das T-Werk ein entsprechender Beschluss der StVV einzuholen ist. Da der dort genannte maxi-male Kostenrahmen von 100 T-Euro eingehalten wird, die Möglichkeit einer dauerhaften Unter-bringung aber erst ab frühestens 2005 gegeben ist und aufgrund der Kündigung im Waldschloss dringender Handlungsbedarf besteht, wird eine Beschlussfassung durch den Hauptausschuss als notwendig und ausreichend angesehen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Laut vorliegender Kostenberechnung sind 99.800,- € für die Baumaßnahmen zur Sicherung der Interimslösung im "Orchesterprobenhaus" veranschlagt.

Die Kosten für diese Planung wurden gem. DS 02/SVV/0562 bereits aus der HHST 33850.94000 (Integrierter Kulturstandort) mit Kofinanzierung von 50% aus Mitteln des Aufbauprogramms Kultur der Bundesregierung finanziert.

Die bauliche Realisierung kann im Jahr 2003 ebenfalls aus der HHST 33850.94000 erfolgen (ohne Bundesförderung), da noch entsprechende restliche Eigenmittel aus dem Vorjahr vorhanden sind.

Die Reithalle B wird wie vorgesehen aus mit dem Theaterneubau gesicherten Mitteln als Probenbühne für das HOT umgebaut bzw. fertiggestellt. Zur Zeit werden Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber geführt, um hier - nach Prüfung der bisherigen Planung der LEG - eine angemessene Standardverbesserung zu ermöglichen.

 

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