Beschlussvorlage - 18/SVV/0688

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 127 „Leipziger Dreieck ist nach § 9 Absatz 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 2).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck entschieden (gemäß Anlagen 4A und 4B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 bis 7).

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Änderung des Geltungsbereichs und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck zu entscheiden sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verfahrenskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen Verfahrenskosten in einer Höhe von 83.813,13 € an, die in voller Höhe von der Landeshauptstadt Potsdam getragen werden. Diese Kosten fallen bis Ende 2018 an.

 

Realisierungskosten

 

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird (siehe Anlage 1).

 

Folgekosten

 

Die zu erwartenden Folgekosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird (siehe Anlage 1).


 

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Anlagen

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