Beschlussvorlage - 03/SVV/0030
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.01.2003
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05.03.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.02.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.02.2003
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Erläuterung
Der
vorhandene Parkraum im öffentlichen Bereich soll durch die vorliegende
Gebührenordnung effektiver einer breitgefächerten Nutzung insbesondere des
Einkaufs- Besucher- und Touristenverkehrs gerade in der Innenstadt genutzt
werden. Berufspendler und Langzeitparker sollen schrittweise auf andere
Parkflächen ausweichen. Dies wird mittels einer insgesamt moderaten Erhöhung
der Gebühr je Parkzeiteinheit um 0,50 Euro erreicht werden.
Die immer
weiter steigende Nachfrage nach attraktiven Parkmöglichkeiten in der Innenstadt
und auch in den Randbereichen sowie der immens wachsende Parkdruck führen in
der Folge zu einer immer größer werdenden Zahl von Parkverstößen. Nur durch
intensive und kontinuierliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs ist es möglich
eine relativ umfassende Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu
garantieren. Hierbei spielt insbesondere die Überwachung von
Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen und besonders verkehrsgefährdeten
Bereichen aufgrund mangelnder Sichtverhältnisse (Kreuzungen) eine große Rolle.
Dem steht gegenüber, dass mit öffentlichen Mitteln hergestellte Parkmöglichkeiten
(z.B. Tiefgarage Luisenplatz) nur bis zu 50 - Prozent regelmäßige Auslastung
aufweisen können.
Die
Einräumung von Parkmöglichkeiten stellt im städtischen Kernbereich eine
besondere Leistung dar, die über die üblichen Leistungen der Stadt für seine
Benutzer hinausgeht. Der Effekt höherer Parkgebühren führt zugleich
erfahrungsgemäß zu einem schnelleren Wechsel und damit zu einer intensiveren
Nutzung des knappen Parkraumes.
Im
Weiteren werden dem folgend Änderungen bei den Park & Ride- und
Sonderparkplätzen vorgenommen. Hier erfolgt eine neue Unterteilung, womit die
Steigerung und vor allem Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
erreicht werden soll.
Ziel ist
es, den Fahrzeugführer zum Umsteigen in die Nahverkehrsmittel zu bewegen. Mit
der Schaffung einer degressiven
Gebührenerhebung durch das angebotene Gebührenfenster soll eine längerfristige
Bindung an den ÖPNV erfolgen.
Der
Nutzer dieser Park & Rideplätze hat somit die Wahl, für einen Tag, eine
Woche bzw. einen Monat diese Möglichkeit des Parkens in Anspruch zu nehmen.
Als
positiver Nebeneffekt benötigen die Nutzer nicht täglich neues Kleingeld, da an
diesen Automaten die Parkgebühren auch wöchentlich bzw. monatlich bezahlt
werden können. Zudem sind diese Parkflächen eng mit dem ÖPNV verbunden, d.h.
ein problemloses Umsteigen vom Fahrzeug in die Straßenbahn bzw. den Bus ist
somit gewährleistet.
Insgesamt
wird aber auch darauf verwiesen, dass die Parkgebühr bezogen auf einen
Kalendertag beim Gebührenmaximum von 10,00 Euro auf 5,00 Euro gesenkt wurde.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch die
Änderung der Parkgebührenordnung ist in deren Folge die Umrüstung von 65
Parkscheinautomaten notwendig.
Bei
Kosten von 350,00 Euro pro Automat ergibt sich ein Gesamtkostenvolumen von
22.750,00 Euro.
Gesamteinnahmen
aus der Bewirtschaftung von Parkflächen wurden bereits bei der Planung für 2003
in Höhe von 1.270.000,00 Euro im Haushalt eingestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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500,4 kB
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