Beschlussvorlage - 03/SVV/0030

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Potsdam

Reduzieren

Erläuterung

Der vorhandene Parkraum im öffentlichen Bereich soll durch die vorliegende Gebührenordnung effektiver einer breitgefächerten Nutzung insbesondere des Einkaufs- Besucher- und Touristenverkehrs gerade in der Innenstadt genutzt werden. Berufspendler und Langzeitparker sollen schrittweise auf andere Parkflächen ausweichen. Dies wird mittels einer insgesamt moderaten Erhöhung der Gebühr je Parkzeiteinheit um 0,50 Euro erreicht werden.

 

Die immer weiter steigende Nachfrage nach attraktiven Parkmöglichkeiten in der Innenstadt und auch in den Randbereichen sowie der immens wachsende Parkdruck führen in der Folge zu einer immer größer werdenden Zahl von Parkverstößen. Nur durch intensive und kontinuierliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs ist es möglich eine relativ umfassende Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu garantieren. Hierbei spielt insbesondere die Überwachung von Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen und besonders verkehrsgefährdeten Bereichen aufgrund mangelnder Sichtverhältnisse (Kreuzungen) eine große Rolle. Dem steht gegenüber, dass mit öffentlichen Mitteln hergestellte Parkmöglichkeiten (z.B. Tiefgarage Luisenplatz) nur bis zu 50 - Prozent regelmäßige Auslastung aufweisen können.

 

Die Einräumung von Parkmöglichkeiten stellt im städtischen Kernbereich eine besondere Leistung dar, die über die üblichen Leistungen der Stadt für seine Benutzer hinausgeht. Der Effekt höherer Parkgebühren führt zugleich erfahrungsgemäß zu einem schnelleren Wechsel und damit zu einer intensiveren Nutzung des knappen Parkraumes.

 

Im Weiteren werden dem folgend Änderungen bei den Park & Ride- und Sonderparkplätzen vorgenommen. Hier erfolgt eine neue Unterteilung, womit die Steigerung und vor allem Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erreicht werden soll.

Ziel ist es, den Fahrzeugführer zum Umsteigen in die Nahverkehrsmittel zu bewegen. Mit der  Schaffung einer degressiven Gebührenerhebung durch das angebotene Gebührenfenster soll eine längerfristige Bindung an den ÖPNV erfolgen.

Der Nutzer dieser Park & Rideplätze hat somit die Wahl, für einen Tag, eine Woche bzw. einen Monat diese Möglichkeit des Parkens in Anspruch zu nehmen.

Als positiver Nebeneffekt benötigen die Nutzer nicht täglich neues Kleingeld, da an diesen Automaten die Parkgebühren auch wöchentlich bzw. monatlich bezahlt werden können. Zudem sind diese Parkflächen eng mit dem ÖPNV verbunden, d.h. ein problemloses Umsteigen vom Fahrzeug in die Straßenbahn bzw. den Bus ist somit gewährleistet.

Insgesamt wird aber auch darauf verwiesen, dass die Parkgebühr bezogen auf einen Kalendertag beim Gebührenmaximum von 10,00 Euro auf 5,00 Euro gesenkt wurde.

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung der Parkgebührenordnung ist in deren Folge die Umrüstung von 65 Parkscheinautomaten notwendig.

Bei Kosten von 350,00 Euro pro Automat ergibt sich ein Gesamtkostenvolumen von 22.750,00 Euro.

 

Gesamteinnahmen aus der Bewirtschaftung von Parkflächen wurden bereits bei der Planung für 2003 in Höhe von 1.270.000,00 Euro im Haushalt eingestellt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...