Antrag - 18/SVV/0590

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Erhalt der zu sozialen und gewerblichen Zwecken genutzen Gebäude auf dem Grundstück Eichengrund 1 im Ortsteil Groß Glienicke zu sichern.

 

Dazu ist eine umliche Einbeziehung des Geländes in die Bauleitplanung für das auf der anderen Straßenseite befindliche ehemalige LPG-Gelände zu prüfen.

 

Bis zum Abschluss der Prüfung wird der Oberbürgermeister angewiesen, die zugestellte Ordnungsvergung/Nutzungsuntersagung zurückzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist spätestens im Januar 2019 über den Sachstand zu informieren.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Eigentümer des Grundstückes Eichengrund 1 im Ortsteil Groß Glienicke wandte sich kürzlich mit einem Schreiben an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung. Darin informierte er darüber, das der Oberbürgermeister eine Nutzungsuntersagung für den auf dem Grundstück seit Jahren mit Wissen der Stadtverwaltung betriebenen Kinderbauernhof und andere gewerbliche Nutzungen ausgesprochen hat. Grundlage für die Nutzungsuntersagung ist letztlich die Ausweisung des Gebietes als Wald im geltenden Flächennutzungsplan und die Auffassung der Verwaltung, dass für die jetzigen Nutzungen kein Bestandsschutz besteht.

 

Unabhängig von dieser bauordnungsrechtlichen Frage, ist aber kaum vermittelbar, warum auf diesem Grundstück dringend benötigte pädagogische Angebote vernichtet werden sollen, die dann auf anderen Flächen wieder aufgebaut werden müssen.

 

Auf dem Grundstück der ehemaligen LPG Schweinzucht befinden sich Praxisräume für tiergestützte Ergotherapie, der intensiv durch die KiTa Spatzennest genutzte Kinderbauernhof und im ehemaligen Technikstützpunkt ein kleiner KfZ-Meisterbetrieb. Auch die vorübergehende Nutzung der Anlagen als Hort ist vorgesehen, weil im Ortsteil gerade Hortplätze fehlen.

 

Die Stadt Potsdam hat deshalb ein eigenes Interesse daran, diese Nutzungen nicht im Oktober zu beenden und stattdessen Möglichkeiten zu suchen, sie am jetzigen Ort zu erhalten.

 

In der Vergangenheit hat sich die Stadtverwaltung sehr flexibel und kreativ darin erwiesen, auch bei klaren Verstößen gegen bauordnungsrechtliche Bestimmungen Kompromisse mit den rechtswidrig handelnden Eigentümern zu finden. Erinnert sei nur an die jahrelange Duldung der zu viel errichteten Gewerbeflächen im Bahnhofscenter, an die Duldung der rechtswidrigen Einzäunung einer öffentlichen Grünfläche durch Springer-Chef Döpfner oder daran, dass die Verwaltung derzeit im Ortsteil Fahrland ohne Auftrag der SVV und unter Umgehung der beschlossenen Prioritätenlisten eine Vorzugsbehandlung für den Investor Semmelhaack durchführt.

 

Nach unserem Kenntnisstand soll im Ortsteil Groß Glienicke r den anderen Teil des alten LPG-Geländes die Entwicklung zu Sport- und Freizeitflächen vorgesehen sein. Der Kinderbauernhof und die kleinen Gewerbebetriebe nnen erhalten werden, wenn der Geltungsbereich des aufzustellenden B-Planes Nr. 19 auf den Eichengrund 1 und damit auf das gesamte ehemalige LPG-Gelände erweitert wird. Auf dieser Basis können dann auch Baugenehmigungen beantragt und erteilt werden, soweit dies erforderlich ist.

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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