Beschlussvorlage - 18/SVV/0576

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Die Gesamtstädtischen Ziele für die Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Im Jahr 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, eine strategische Steuerung in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) einzuführen (DS 11/SVV/0907). Im ersten Schritt wurde dafür gemeinsam ein Leitbild mit den Potsdamerinnen und Potsdamer entwickelt. Die Stadtverordnetenver­sammlung hat das Leitbild am 14. September 2016 beschlossen (DS 16/SVV/0275).

 

Im nächsten Schritt wurde das Konzept Strategische Steuerung Gesamtkonzept erarbeitet und am 2. Mai 2018 durch die Stadtverordnetenversammlung (18/SVV/0254) verabschiedet. Das Konzept bildet die Grundlage für die Einführung der Strategischen Steuerung. Herzstück des Konzeptes ist der integrierte Strategiezyklus. Dieser soll bereits mit der kommenden Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 eingeführt werden.

 

Um den Strategiezyklus umsetzen zu können, müssen zunächst die Gesamtstädtischen Ziele für die Landeshauptstadt Potsdam formuliert werden. Diese bilden das Bindeglied zwischen dem Leitbild und den strategischen sowie operativen Zielen der Geschäfts- und Fachbereiche. Um diese „cke“ zu füllen und das Konzept bereits parallel in der Praxis zu testen, wurden für den Doppelhaushalt 2018/2019 die Piloten der Strategischen Steuerung eingeführt und im Vorbericht des Haushalts abgebildet.

 

Gemäß dem Konzept zur Strategischen Steuerung sollen die Gesamtstädtischen Ziele vor der Einführung des integrierten Strategiezyklus erarbeitet werden. Dementsprechend wurden zwei Veranstaltungen, wie im Konzept vorgesehen, durchgeführt.

 

Zunächst wurde am Strategietag mit dem Oberbürgermeister, den Beigeordneten, den Fachbereichs­leitenden und den Geschäftsführern der kommunalen Konzernunternehmen über die Ziele für die LHP beraten, um den ersten Entwurf für die Gesamtstädtischen Ziele zu erarbeiten. Dieser Entwurf wurde im Rahmen des daran anschließenden Strategiedialogs mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung diskutiert und konsolidiert.

 

Gemeinsam wurden neun Gesamtstädtische Ziele formuliert, die gleichermaßen ein großes Aufgabenspektrum abdecken aber dieses auch priorisieren. Die Gesamtstädtischen Ziele haben einen Geltungszeitraum von fünf Jahren.

 

Mit dem Beschluss der Gesamtstädtischen Ziele kann der integrierte Strategiezyklus und damit der neue Ansatz der Haushaltsplanung eingeführt werden. Die Gesamtstädtischen Ziele bilden die Grundlage für die Planung der operativen und strategischen Ziele der Geschäfts- und Fachbereiche. Zukünftig müssen die Ziele und Maßnahmen der Geschäfts- und Fachbereiche einen Beitrag zur Erfüllung der Gesamt­städtischen Ziele leisten.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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