Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Anpassungen und Verlängerung der städtischen rderrichtlinien des Bereichs Wirtschaftsförderung für die Jahre 2019-2021:

1)      Richtlinie zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (entsprechend der beigefügten Richtlinie)

 

2)      Richtlinie zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums (entsprechend der beigefügten Richtlinie)

 

Die Unterstützung von Vorhaben zur Neuschaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ist ein zentrales Anliegen der kommunalen Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Potsdam. Besonders unterstützungswürdig sind dabei Maßnahmen und Initiativen, die von kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen ausgehen, die das Rückgrat der Potsdamer Wirtschaft bilden. Sie gewährleisten in Potsdam wirtschaftliche Stabilität und Dynamik, schaffen und sichern Arbeitsplätze und fördern auf Grund ihrer Verwurzelung in der Stadt die lokale und regionale Entwicklung.

Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bei der Vermarktung bzw. der Markterschließung aktuell auf der Grundlage der

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen - Messeförderung (seit 2004)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums - Vermarktungsförderung (seit 2017)

In der aktuellen Förderperiode 2017-2018 gab es bis dato 38 Anträge auf Zuschüsse zur Teilnahme an Messen oder zur Vermarktungsförderung. Davon entfielen 27 Anträge (20 Bewilligungen und 7 Ablehnungen) auf die Vermarktungsförderung und 11 Anträge (9 Bewilligungen und 2 Ablehnungen) auf die Messeförderung.


Die Messeförderung erweist sich dabei als ein etabliertes Instrument und wird im gleichen Maß wie in den vorherigen Jahren nachgefragt. Dabei soll auch die Rolle der geförderten Unternehmen als Imageträger für den Wirtschaftsstandort Potsdam anerkannt werden.

 

Die neu eingeführte Vermarktungsförderung hat sich sehr schnell als wirkungsvolles Förderinstrument bewiesen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die von den Unternehmen getätigten Auftragsvolumen in Höhe von rund 105 TEUR, worauf wiederum rund 54 TEUR auf Potsdamer Auftragnehmer entfallen. Neben der Verbesserung der Außendarstellung Potsdamer Unternehmen zur Erhöhung der kundenbezogenen Reichweite, bei einer gleichzeitigen Stärkung des IT-/Medienstandortes, wurde durch erzielte Synergieeffekte eine zusätzliche positive Stimulierung des Wirtschaftsstandortes Potsdam erreicht.

 

Für das Jahr 2018 sind die eingestellten Mittel bereits seit Mitte Juni gebunden. Aktuell befinden sich noch 10 Anträge in der Projektumsetzungsphase.

 

Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für Potsdamer Kleinstunternehmen und der starken Nachfrage sollen die Richtlinien um drei Jahre verlängert werden. Ziel ist die Synchronisierung der Laufzeit mit der städtischen Haushaltplanung (Doppelhaushalt). Weiterhin wurden die Richtlinien punktuell angepasst. Grundlage hierfür sind Erfahrungen aus der aktuellen Förderperiode (2017-2018).

 

 

 

 

 

Die wichtigsten Anpassungen im rderprogramm Messeförderung sind:

  • Anpassung der förderfähigen Wirtschaftszweige
    • Stärkung des ländlichen Raums und dessen wirtschaftliche Entwicklung (Aufnahme der Wirtschaftszweige „Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen)
    • Stärkung Potsdams als Wissenschaftsstandort (Aufnahme der Wirtschaftszweige „Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung)
  • glichkeit einer rzung der Zuwendung bei wiederholtem Verstoß gegen die Auflage der Herstellung eines Potsdam-Bezugs im Rahmen des Messeauftritts (Unternehmen als Imageträger)

 

Die wichtigsten Anpassungen im Förderprogramm Vermarktungsförderung sind:

  • glichkeit der Förderung eines Redesigns im Rahmen desrderbausteins „Corporate Design“
  • rderfähigkeit der Eintragung auf nationaler bzw. internationaler Ebene für eineGemeinschaftsmarke oder eines „Geschmacksmusters“ (vorher nur EU-weiter Schutz möglich)
  • Anpassung der förderfähigen Wirtschaftszweige
    • Stärkung des ländlichen Raums und dessen wirtschaftliche Entwicklung (Aufnahme der Wirtschaftszweige „Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen)
    • Stärkung der touristischen Entwicklung (Aufnahme des Wirtschaftszweigs „Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten)

 

 

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Im Doppelhaushalt 2018/2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung wurden im Produktkonto Förderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes 5710000.5317100 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen jährlich Mittel in Höhe von 40.000,00 Euro veranschlagt. Davon  sind jährlich 20.000,00 Euro als Zuwendungen im Rahmen der beiden städtischen Förderprogramme veranschlagt. Die verbleibenden Mittel sind für Projektförderungen zur Stärkung der Innenstadt vorgesehen.


 

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