Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0769

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeiratge beschließen:

 

Der Ortsbeirat von Groß Glienicke begrüßt das Urteil der Baulandkammer vom 12.10.2018 zur Wegerechtseintragung am nördlichem Teil des Westufers.

 

Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Wegerechte am nördlichen Westufer zwischen dem Gutsweg und der Straßenabwasserreinigungsanlage noch fehlen, um den neuen Uferweg weiter bauen lassen zu können. Ggf. wäre zu prüfen, ob die Enteignungsbehörde gebeten werden kann, die dazu ausstehenden Bescheide vorzuziehen.

 

Der Oberbürgermeister wird weiter gebeten, wie von seinem Rechtsbeistand Dr. Beckmann in der mündlichen Verhandlung am 31.08.2018 und dem Urteilstenor der Baulandkammer zu entnehmen, die betroffenen Grundstücksteile am Ufer, die sich ohnehin in einem als Grünfläche und Landschaftsschutzgebiet (LSG Königswald) vorgesehenen Gebiet, also ohnehin nicht uneingeschränkt nutzbar sind, durch geeignete Maßnahmen so weit möglich für das Gemeinwohl nutzbar zu machen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Ein zügiger Weiterbau des geplanten neuen Uferweges liegt im Interesse des Ortsteils. Der Vollzug von Naturschutzrechtlichen Vorschriften durch die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam liegt im allgemeinen Interesse und dient dem Gemeinwohl.

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