Beschlussvorlage - 18/SVV/0773

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerfr die Investitionsmaßnahme „Zuführung in die Kapitalrücklage TGZP GmbH“ (Investitionsnummer 92000003) im Produkt 1111100 im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 2.850.000 EUR zur Realisierung eines neuen Büro- und Laborgebäudes (GO:IN 2) im Wissenschaftspark Golm.

 

  1. Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf für die Investitionsmaßnahme „Zuführung in die Kapitalrücklage TGZP GmbH“ (Investitionsnummer 92000003) im Produkt 1111100 im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 350.000 EUR zur Realisierung eines neuen Büro- und Laborgebäudes (GO:IN 2) im Wissenschaftspark Golm.

 

  1. Der Gesamtbetrag von 3,2 Mio. EUR wird in Höhe von 1,6 Mio. EUR in Form eines Gesellschafterdarlehens ausgereicht und der Restbetrag in Höhe von 1,6 Mio. EUR der Kapitalrücklage der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH zugeführt.
     
  2. Die Gesellschafterversammlung der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH wird ermächtigt, einen Gesellschafterbeschluss über die Einstellung in die Kapitalrücklage und ein Gesellschafterdarlehen zu fassen.
     
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Wirtschaftswachs-

tum fördern, Arbeitsplatzan-

gebot erhalten bzw. ausbauen Gewichtung: 30

Ein Klima von Toleranz und Offenheit in der Stadt fördern Gewichtung: 10

Gute Wohnbe-

dingungen für junge Menschen und Familien ermöglichen Gewichtung: 20

Bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder u. Jugendl. anbieten Gewichtung: 20

Selbstbestimmtes Wohnen und Leben bis ins hohe Alter ermöglichen Gewichtung: 20

Wirkungs-

index Demografie

Bewertung Demografie-

relevanz

3

 

 

 

 

90

mittlere

 

 

 

Begründung: Ergänzungsfinanzierung für das Bauvorhaben GO:IN 2


 

  1. Projektstand: Überblick und Status

Das GO:IN 2 ist ein Neubauvorhaben zur Schaffung von dringend benötigten Büro- und Laborflächen im Wissenschaftspark Golm. Dieses Vorhaben ist eine prioritäre Maßnahme im sogenannten Road Map Prozess, dessen Ziel es ist, den Wissenschaftspark Potsdam-Golm in den nächsten 10 Jahren zu einem international wettbewerbsfähigen Innovationsstandort weiter zu entwickeln. Über die Umsetzungs­ergebnisse dieses Prozesses wurde regelmäßig informiert, zuletzt im Hauptausschuss am 13.06.2018.

Mit der Vorlage DS 17/SVV/0350 wurden die Stadtverordneten zuletzt über dieses Vorhaben informiert und eine anteilige finanzielle Unterstützung des Projektes in Höhe von 2 Mio. Euro beschlossen. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage wurde auf der Grundlage der Vorplanung von Bau- und Planungskosten in Höhe von 12,5 Mio. EUR (Kostenschätzung) ausgegangen.

Die Planung des Projektes GO:IN 2 ist abgeschlossen. Eine Baugenehmigung und eine Ausführungs­planung liegen vor. Die auf der Grundlage der Ausführungsplanung vorgenommene Kostenberechnung (Stand 25.03.2018) ergab Gesamtkosten von 13,7 Mio. EUR. Dabei berücksichtigt wurden sowohl erforderliche Änderungen im Rahmen der Entwurfsplanung als auch die Entwicklung der Baukosten. Eine europaweite Ausschreibung der Bauleistungen wurde vorbereitet und sollte planmäßig im August 2018 erfolgen.

Im Zusammenhang mit der Klärung der Finanzierung des Bauvorhabens erfolgte durch das Planungsbüro eine erneute Kostenberechnung unter Berücksichtigung der Baupreis- und Marktsituation im Großraum Berlin-Potsdam im 2. Halbjahr 2018. Danach ist ein weiterer Anstieg der Gesamtkosten für den Neubau des GO:IN 2 auf 15,2 Mio. EUR zu verzeichnen.

Zur Finanzierung wurde durch die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP GmbH) eine Markterkundung durchgeführt. Im Ergebnis dessen wird als eine Rahmenbedingung für die Kreditvergabe ein zusätzlicher Beitrag der Landeshauptstadt Potsdam von mindestens 3,2 Mio. EUR zur Stärkung der Liquidität der Gesellschaft definiert. Weiterhin beabsichtigt die LHP in ihrer Rolle als Gesellschafter das Geschehen bei der TGZP GmbH so zu steuern, dass die Rückzahlung des Kredites und der Zinszahlungen definitiv sichergestellt wird.

 

 

 

 

  1. Gemäß § 70 Abs. 1 BbgKVerf werden im Folgenden die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der außerplanmäßigen Auszahlung begründet.

Zielstellung des Neubauprojektes GO:IN 2 war und ist es:

  • erfolgreiche Unternehmen aus dem bestehendem GO:IN 1 an den Standort zu binden,
  • eine förderfreies Mietangebotes zur Ansiedlung und Bindung neuer Zielgruppen (Vorgründer, Projektteams, Verbundprojekte, Konzerntöchter, u.a.) zu schaffen,
  • die kritische Bestandsmasse an Mietflächen und Unternehmen am Standort zu erhöhen,
  • und Folgeinvestitionen durch private und gewerbliche Investoren zu initiieren (Signal- und Anreizwirkung).


Durch eine weitere Verzögerung oder einen Abbruch des Vorhabens entstehen folgende Risiken:

Abwanderungsrisiko
Wenn nicht schnellstmöglich alternative Mietflächenangebote geschaffen werden, ist eine Abwanderung der bereits ansässigen Unternehmen nach Berlin oder ins Umland zu befürchten. Weitere werden folgen, wenn es nicht gelingt, am Standort Golm adäquate bedarfsgerechte Mietflächenangebote für innovative Unternehmen zu schaffen. Dies würde bedeuten, dass Unternehmen, die die Landeshauptstadt Potsdam in den zurückliegenden Jahren mit hohem Aufwand in ihrer Entwicklung gefördert hat, vor der kommenden Wachstums- und Ertragsphase den Standort wechseln. Die wirtschaftlichen Folgen des Verlusts von Arbeitsplätzen, Know-How und die Steuereinnahmen stehen dann in keinem Verhältnis zu den Kosten, die die Schaffung geeigneter Mietflächen mit sich bringt.

rdermittelrisiko
Um Unternehmen am Standort zu halten, die aus förderrechtlichen Gründen bereits aus dem GO:IN 1 tten ausziehen müssen, wurde eine Ausnahmeregelung mit dem Fördermittelgeber vereinbart. Diese sieht vor, dass die betreffenden Unternehmen im GO:IN 1 verbleibenrfen, unter der Auflage, dass durch die TGZP bis zum 31.12.2020 mit der Fertigstellung des GO:IN 2 eine Anschlusslösung bereit gestellt wird. Kann dieser Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden, drohen den betreffenden Unternehmen und/oder der TGZP GmbH bzw. der LHP als Fördermittelempfänger eine Flächen- und Bindefrist bezogene anteilige Rückforderung der für das Vorhaben ausgereichten Fördermittel (Gesamtbetrag der Förderung rd. 8,66 Mio. EUR) Der ggf. geforderte Rückzahlungsbetrag kann derzeit nicht sicher ermittelt werden. Dies insbesondere auf Grund der Differenziertheit der Situation der einzelnen Unternehmen (Nutzflächen, Vertragslaufzeiten, Dauer des Verbleibs im GO:IN , usw.) sowie derzeit unbekannter Bedingungen einerckforderung durch denrdergeber. Ungeachtet dessen ist zu erwarten, dass diese Forderungen in ihrer Höhe für die betreffenden Unternehmen bzw. die TGZP GmbH existenzgefährdend sein werden.  

Grundstücksrisiko
Um die Weiterentwicklung des Wissenschaftsparks Potsdam-Golm aktiv zu berdern, war das Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Finanzen bereit, das Vorhaben GO:IN 2 durch die kostenfreie Übertragung des Grundstücks an die TGZP GmbH zu unterstützen. Der Grundstücksübertragungsvertrag wurde am 16.09.2016 abgeschlossen. Dieser steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass bis zum 31.12.2018 eine Gesamtfinanzierung durch die TGZP nachgewiesen wird. Sollte diese Gesamtfinanzierung nicht zustande kommen, besteht die Gefahr, dass die Grundstücksübertragung unwirksam wird. Die vorliegenden, grundstücksbezogenen Planungen wären in diesem Fall hinfällig. Die Kosten allein für die bisher erbrachten Planungen (Bauplanung, Brandschutz, Statik, Ausschreibung, Baugenehmigung) betragen rd. 1,1 Mio. EUR. Hinzu kommt der Grundstückswert.

Investorenrisiko
Das Neubauvorhaben GO:IN 2 hat eine wichtige Vertrauens- und Signalwirkung für private Investoren. Infolge der Projektankündigung konnten für alle verfügbaren Grundstücke des Bebauungsplans Nr. 100-1 private und gewerbliche Investoren gefunden werden. Die Planungen für diese Vorhaben sind zum Teil weit fortgeschritten. Eine weitere Verzögerung oder ein Abbruch des Projektes GO:IN 2 hingegen könnte eine negative Signalwirkung auslösen. Bereits aktive Investoren könnten ihre Planungen ebenfalls abbrechen oder ruhen lassen. Das angestrebte privatwirtschaftliche Engagement, und die damit verbundene Investitions- und Entwicklungsdynamik könnte sich reduzieren oder zum Erliegen kommen. Die angestrebten Entwicklungsziele für den Wissenschaftspark könnten dann nicht mehr erreicht werden.

Fazit:
Die vorgenannten Risiken würden in der Summe zu einem nicht unerheblichen nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden für die Landeshauptstadt Potsdam führen, mindestens in Höhe derrdermittelrückzahlung, der erbrachten Planungsleistungen und des Grundstückwerts. Hierbei ist von einem niedrigen einstelligen Millionenbereich auszugehen, der aber über der mit dieser Vorlage angestrebten lftigen Zuführung in die Kapitalrücklage der TGZP GmbH und Gewährung eines Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 3,2 Mio. EUR liegen wird und daher vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit nicht vertretbar wäre. Somit ist der Sachzwang gegeben, unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die sachliche Unabweisbarkeit im Sinne des § 70 Abs. 1 BbgKVerf ist demnach hinreichend konkretisiert.

 

  1. Gemäß § 70 Abs. 1 BbgKVerf wird im Folgenden die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung dargestellt.

Die Bereitstellung der Mittel in 2018 erfolgt in Höhe von 113.000 aus dem GB 9 (investive Mitteln bzw. Mittel des Ergebnishaushalts mit Vermerk nach § 23 (3) KomHKV) und darüber hinaus im Rahmen der Gesamtdeckung.

 

Produkt

Bezeichnung

Invest.-Nr./Konto

Bezeichnung

 

5710000

rderung der Entwicklung
des Wirtschaftsstandortes

0903000110001

KMU-Förderung  (HH-Rest aus 2017)

9.700

92300001

Marketingkampagne Gesundheitswirtschaft
(HH-Rest 2017)

2.500

5710000

rderung der Entwicklung
des Wirtschaftsstandortes

5291100

Aufwendungen für sonstige Dienstl.

25.000

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

25.000

1114400

Marketing

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

5.800

5750000

rderung des Fremdenverkehrs

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

10.000

5750000

rderung des Fremdenverkehrs

5291100

Aufwendungen für sonstige Dienstleist.

10.000

5750000

rderung des Fremdenverkehrs

5315000

Zuschüsse für laufende Zwecke an
verbundene Unternehmen

25.000

 

 

 

 

113.000

 

Des Weiteren werden über eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 0,35 Mio. EUR in der Investitionsmaßnahme 92000003 „Zuführung in die Kapitalrücklage TGZP GmbH“ im Produkt 1111100 bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2019 erfolgt aus dem GB 9 (investiv bzw. Vermerk nach § 23(3) KomHKV) und stellt sich wie folgt dar:

 

 

Produkt

Bezeichnung

Invest.-Nr./Konto

Bezeichnung

 

5710000

rderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes

92300004

Entwicklung SAGO-Gelände

300.000

5710000

rderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes

5291100

Aufwendungen für sonstige Dienstl.

25.000

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

25.000

 

 

 

 

350.000

 

 

  1. GO:IN 2: Warum sich diese Investition lohnt

Durch die gezielte Ansiedlung von innovativen Unternehmen und die Förderungen von Start-ups und Spin-offs gilt es, nachhaltige Beschäftigungs-, Einkommens- und Steuereffekte zu realisieren, die wirtschaftliche Wertschöpfung zu erhöhen sowie im Sinne und Pflicht einer kommunalen Daseinsvorsorge, mittel- bis langfristige Voraussetzungen für eine erfolgreiche und selbsttragende Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam zu schaffen.

Konkrete Ziele für die Entwicklung des Wissenschaftspark in den nächsten 10 Jahren sind:

  • die Schaffung von mindestens 1.000 neuen und hochqualifizierten Arbeitsplätzen,
  • die Ansiedlung von mindestens einem großen Ankerunternehmen sowie
    100 kleinen und mittleren Unternehmen,
  • die Realisierung von gewerblichen Immobilien-Investitionen in Höhe von mindestens 100 Mio. Euro.

 

Der Neubau des GO:IN 2 ist eine prioritäre (Teil-) Maßnahme in diesem Entwicklungs­prozess und leistet notwendige und wichtige Beiträge zur Erreichung der genannten Ziele.

Die Unterstützung des Vorhabens ist Bestandteil des Zukunftsprogramms 2020 der Landeshauptstadt Potsdam und zugleich eine konsequente Umsetzung des Potsdamer Leitbildes. Denn im Selbstverständnis einer Wissensstadt hat sich Potsdam zum Ziel gesetzt, innovative Gründungen und Start-ups im Umfeld der Hochschulen und Forschungsein­richtungen zu unterstützen, „damit Innovationen und wirtschaftlicher Erfolg für die Stadt nutzbar“ werden.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die erforderliche Ergänzungsfinanzierung werden über eine außerplanmäßige Auszahlung in 2018 2,85 Mio. EUR investive Mittel im Produkt 1111100 unter der Investitionsnummer 92000003 als Zuführung in die Kapitalrücklage der TGZP GmbH bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2018 erfolgt zum Teil aus dem GB 9 (investiv bzw. Vermerk nach § 23 (3) KomHKV) und darüber hinaus im Rahmen der Gesamtdeckung.

 

Produkt

Bezeichnung

Invest.-Nr./Konto

Bezeichnung

 

5710000

rderung der Entwicklung
des Wirtschaftsstandortes

0903000110001

KMU-Förderung  (HH-Rest aus 2017)

9.700

92300001

Marketingkampagne Gesundheitswirtschaft
(HH-Rest 2017)

2.500

5710000

rderung der Entwicklung
des Wirtschaftsstandortes

5291100

Aufwendungen für sonstige Dienstl.

25.000

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

25.000

1114400

Marketing

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

5.800

5750000

rderung des Fremdenverkehrs

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

10.000

5750000

rderung des Fremdenverkehrs

5291100

Aufwendungen für sonstige Dienstleist.

10.000

5750000

rderung des Fremdenverkehrs

5315000

Zuschüsse für laufende Zwecke an
verbundene Unternehmen

25.000

 

 

 

 

113.000

 

Des Weiteren werden über eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 0,35 Mio. EUR in der Investitionsmaßnahme 92000003 „Zuführung in die Kapitalrücklage TGZP GmbH“ im Produkt 1111100 bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2019 erfolgt aus dem GB 9 (investiv bzw. Vermerk nach § 23(3) KomHKV) und stellt sich wie folgt dar:

 

Produkt

Bezeichnung

Invest.-Nr./Konto

Bezeichnung

 

5710000

rderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes

92300004

Entwicklung SAGO-Gelände

300.000

5710000

rderung der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes

5291100

Aufwendungen für sonstige Dienstl.

25.000

5271500

Herstellung und Verkauf von Informationsmaterial

25.000

 

 

 

 

350.000


 

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Anlagen

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