Antrag - 18/SVV/0783
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachkundige Einwohner für den Beirat für Menschen mit Behinderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen soll zwei sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner in die von ihm gewünschten Ausschüsse entsenden können. Der Zeitraum von November 2018 bis zum Ende der Kommunalwahlperiode im Mai 2019 soll als Testphase genutzt und die Erfahrungen damit evaluiert werden. Nach der Kommunalwahl und der Neukonstituierung der Stadtverordnetenversammlung im kommenden Jahr soll auf dieser Grundlage eine dauerhafte Lösung formuliert und in der Hauptsatzung fixiert werden.
Erläuterung
Begründung:
Die Beiräte der Landeshauptsatdt Potsdam haben bislang die Möglichkeit, einen Sachkundigen Einwohner in die Fachausschüsse zu entsenden, die für ihre Arbeit wichtig sind. Das beruht auf einer Verabredung der Stadtverordnetenversammlung zu Beginn der Kommunalwahlperiode 2014. Kodifiziert ist diese Regelung nicht.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen möchte zwei Sachkundige Bürger statt einen entsenden und formuliert diesen Anpruch wie folgt:
„Unser Ziel ist die aktive Teilhabe. Der Beirat soll als Beratungsgremium der Stadt in seiner Vielfalt und Gänze angenommen werden durch die Möglichkeit, zwei sachkundige Bürger zu entsenden. Das bedeutet auch Nachteilsausgleich, der Menschen mit Behinderungen dazu befähigen kann, selbständig zu handeln und aktiv am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Es wäre die Möglichkeit, aktiv an den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung mitzuwirken durch zwei Beiräte, die sich untereinander unterstützen und ergänzen.“ Aufgrund von Beeinträchtigung und Behinderung sei es manchmal schwer, kontinuierlich anwesend zu sein und den Anforderung an die Ausschussmitarbeit allein vollumfänglich zu entsprechen.
Inklusion ist erklärtes politisches Ziel und Teilhabe gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Beirat für Menschen mit Behinderungen vor diesem Hintergrund so ausdrücklich zwei Sachkundige wünscht und begründet, sollten die Stadtverordnetenversammlung dem entgegenkommen und die verbleibende Zeit bis zur Wahl als Modellphase nutzen. Das wäre gelebte Inklusion.