Beschlussvorlage - 18/SVV/0786
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.11.2018
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
1. Begründung
1.1 Rechtliche Grundlagen
Nach § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in Verbindung mit § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) beschließt die Vertretung in Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen über deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag durch den Minister des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht wurde. Der Wahltermin ist mit Verordnung am 17. August 2018 öffentlich bekannt gegeben worden. Die Kommunalwahl 2019 findet im Land Brandenburg als verbundene Wahl mit der Europawahl am 26. Mai 2019 statt.
In Wahlgebieten mit mehr als 150.000 Einwohnern bestimmt § 20 Abs. 4 BbgKWahlG, dass mindestens vier und maximal neun Wahlkreise (WK) einzurichten sind. Das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Potsdam ist gegenwärtig in sechs Wahlkreise gegliedert.
Die Wahlkreiseinteilung soll nach § 21 Abs. 2 BbgKWahlG so erfolgen, dass die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren sind. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise darf nach dieser Vorschrift nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder nach unten betragen. Neben den genannten Aspekten der Wahlkreisbildung ist nach der jüngeren Rechtsprechung zudem als „oberstes Ziel“ der verfassungsrechtliche Grundsatz der Wahlgleichheit zwischen den einzelnen Wahlkreisen einzuhalten.
Der verfassungsrechtliche oberste Grundsatz der Wahlgleichheit sichert hinsichtlich des aktiven Wahlrechtes, dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung der zu wählenden Vertretung haben muss. Für das passive Wahlrecht bedeutet das, dass jedem Wahlbewerber, jeder Partei oder Wählergruppe grundsätzlich die gleiche Chance hinsichtlich der Wählerstimmen zusteht. Dem folgend ist es erforderlich, das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Potsdam so zu gliedern, dass eine möglichst gleiche Anzahl von Einwohnern je Wahlkreis erreicht wird. Die Abweichungen vom Durchschnittswert aller Wahlkreise (absolut und relativ) sollten so gering wie möglich sein, um den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Insoweit ist die o.a. 25-%-Regel nach § 21 Abs. 2 BbgKWahlG verfassungskonform auszulegen und anzuwenden.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) verweist in seinem Rundschreiben (13.9.2018) an die kreisfreien Städte und Landkreise darauf, dass der Grundsatz der Wahlgleichheit bei der Bildung von Wahlkreisen einzuhalten ist. Dabei bezieht sich das MIK auf das Urteil des VG Cottbus vom 24.8.2018: „Das VG Cottbus hat im Rahmen seiner am 24.8.2018 verkündeten Wahlprüfentscheidung die Wahlkreiseinteilung für die letzte Wahl zur Cottbuser Stadtverordnetenversammlung am 25.5.2014 wegen der unterschiedlichen Größe der Wahlkreise beanstandet und die Wahl für ungültig erklärt“.
1.2 Prüfung der Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2014
Für die Kommunalwahl 2014 wurde das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Potsdam in sechs Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung erfolgte so, dass die Stadtteile von Potsdam in den Wahlkreisen integriert sind. Die Wahlkreiseinteilung der Kommunalwahl 2014 wurde dahingehend geprüft, ob sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Wahlgleichheit und den gesetzlichen Anforderungen noch entspricht.
Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2014
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einwohnerzahlen zum 30.6.2013 (Grundlage zur Beschlussfassung der Wahlkreiseinteilung 2014), die Einwohnerzahlen zum 30.6.2018 (aktuelle Einwohnerzahlen für die Kommunalwahl 2019) und die Abweichungen der Einwohnerzahlen je Wahlkreis von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise absolut und relativ.
| Einwohner | Einwohner | Differenz | Abweichung vom Durchschnitt in % | Abweichung vom Durchschnitt absolut | ||
| 30.6.2013 | 30.6.2018 | 2018 zu 2013 | 2013 | 2018 | 2013 | 2018 |
WK 1 | 23.075 | 26.220 | 3.145 | -13,3 | -11,2 | -3.549 | -3.299 |
WK 2 | 22.509 | 29.220 | 6.711 | -15,5 | -1,0 | -4.115 | -299 |
WK 3 | 25.862 | 28.501 | 2.639 | -2,9 | -3,4 | -762 | -1.018 |
WK 4 | 30.699 | 33.562 | 2.863 | 15,3 | 13,7 | 4.075 | 4.043 |
WK 5 | 29.252 | 30.951 | 1.699 | 9,9 | 4,9 | 2.628 | 1.432 |
WK 6 | 28.345 | 28.660 | 315 | 6,5 | -2,9 | 1.721 | -859 |
Potsdam | 159.742 | 177.114 | 17.372 |
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Durchschnitt | 26.624 | 29.519 | 2.895 |
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Bei Beibehaltung der jetzigen Wahlkreiseinteilung beträgt die Spannweite des kleinsten (WK 1) zum größten Wahlkreis (WK 4) 7.342 Einwohner. In Bezug zum Durchschnitt der sechs Wahlkreise (29.519 Einwohner) entstehen Abweichungen im WK 1 von -11,2 % und im WK 4 von 13,7 %. Obwohl die gesetzlich vorgeschriebenen Abweichungen +25 % bzw. -25 % eingehalten werden, muss im Sinne des verfassungsrechtlichen Gebots der Wahlgleichheit eine annähernde Gleichverteilung der Einwohner in den Wahlkreisen angestrebt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, verweist die geltende Rechtsprechung darauf, dass es in Großstädten „…ohne weiteres möglich ist, durch Einbeziehung angrenzender Straßenzüge oder kleinerer Stadtquartiere zu einer annähernd gleich großen Gestaltung der Wahlbereiche zu gelangen“ (BVerwG, Urteil vom 22.10.2008, Beck RS, RN. 56).
Unter Beachtung der Grundsätze zur Bildung von Wahlkreisen, insbesondere der Sicherung der Wahlgleichheit, wurden zwei Varianten erarbeitet.
2. Beschreibung und Vergleich der Varianten
In Vorbereitung der Beschlussfassung zur Wahlkreiseinteilung der Kommunalwahl 2019 wurden nachfolgende Varianten erstellt und geprüft. Bei der Erstellung der Varianten wurden neben dem obersten Grundsatz der Wahlgleichheit durch annähernd gleich große Wahlkreise weitere untergeordnete Merkmale zur Wahlkreiseinteilung herangezogen. Dabei wurden u.a. folgende Aspekte berücksichtigt: natürliche Grenzen, Einhaltung von Gebietsstrukturen z.B. Stadt- bzw. Ortsteile. Weiterhin sollte ein räumlicher Zusammenhang des Wahlkreises bestehen oder erklärbar sein. Außerdem sollte die Anpassung der Wahlkreiseinteilung 2014 für die Kommunalwahl 2019 durch möglichst geringe Veränderungen erreicht werden.
2.1 Variante 1
Es werden Anpassungen nur zwischen den Wahlkreisen 1 und 4 vorgenommen. Der Wahlkreis 1 geht im Gebiet Lange Brücke über die Havel und „vereinigt“ die Potsdamer Mitte.
- Der Stadtteil „Südliche Innenstadt“ umfasste bisher das Gebiet Hauptbahnhof, Brauhausberg und Zentrum Ost. Aufgrund einer besseren funktionalen Gliederung „Innenstadt“ wird dieser Stadtteil geteilt. Bisher war der Stadtteil komplett dem Wahlkreis 4 zugeordnet. Das Gebiet um den Hauptbahnhof und das Gebiet am Brauhausberg werden dem Wahlkreis 1 zugeordnet. Damit ist die Innenstadt komplett im Wahlkreis 1. Die verbleibenden Wahlbezirke werden so angepasst, dass die Nuthe die natürliche Grenze ist und das ursprüngliche Gebiet Zentrum Ost eine Einheit bildet. Zentrum Ost verbleibt im Wahlkreis 4.
- Die Wahlkreise 2, 3, 5 und 6 bleiben unverändert.
Abweichung der Einwohner der Wahlkreise zum Durchschnitt der Einwohner aller Wahlkreise
| Einwohner | Abweichung vom Durchschnitt in % |
WK 1 | 29.836 | 1,1 |
WK 2 | 29.220 | -1,0 |
WK 3 | 28.501 | -3,4 |
WK 4 | 29.946 | 1,4 |
WK 5 | 30.951 | 4,9 |
WK 6 | 28.660 | -2,9 |
Potsdam | 177.114 |
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Durchschnitt | 29.519 |
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Spannweite | 2.450 |
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In dieser Variante wird eine maximale Abweichung von 4,9 % vom Durchschnittwert erreicht.
Die Spannweite beträgt 2.450 Einwohner. Diese Variante spiegelt eine hohe Gleichheit der Einwohnerzahl in den Wahlkreisen wider.
2.2 Variante 2
- Von der Veränderung sind die Wahlkreise 1, 3, 4, und 5 betroffen.
- Der Stadtteil „Südliche Innenstadt“ umfasste bisher das Gebiet Hauptbahnhof, Brauhausberg und Zentrum Ost. Aufgrund einer besseren funktionalen Gliederung „Innenstadt“ wird dieser Stadtteil geteilt. Bisher war der Stadtteil komplett dem Wahlkreis 4 zugeordnet. Das Gebiet um den Hauptbahnhof und das Gebiet am Brauhausberg werden dem Wahlkreis 1 zugeordnet. Damit ist die Innenstadt komplett im Wahlkreis 1. Die verbleibenden Wahlbezirke werden so angepasst, dass die Nuthe die natürliche Grenze ist und das ursprüngliche Gebiet Zentrum Ost eine Einheit bildet. Zentrum Ost verbleibt im Wahlkreis 4.
- Die Stadtteile „Templiner Vorstadt“ und „Forst Potsdam Süd“ werden dem Wahlkreis 3 zugeordnet.
- Die Wahlkreise 2 und 6 bleiben unverändert.
Abweichung der Einwohner der Wahlkreise zum Durchschnitt der Einwohner aller Wahlkreise
| Einwohner | Abweichung vom Durchschnitt in % |
WK 1 | 29.836 | 1,1 |
WK 2 | 29.220 | -1,0 |
WK 3 | 30.025 | 1,7 |
WK 4 | 29.946 | 1,4 |
WK 5 | 29.427 | -0,3 |
WK 6 | 28.660 | -2,9 |
Potsdam | 177.114 |
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Durchschnitt | 29.519 |
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Spannweite | 1.365 |
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Die Abweichung der Einwohnerzahl in den Wahlkreisen gemessen am Durchschnitt der sechs Wahlkreise sichert in dieser Variante die höchste Gleichverteilung der Einwohner in den Wahlkreisen. Die Spannweite zwischen den Wahlkreisen wurde mit der neuen Gliederung von 7.342 Einwohnern (Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2014) auf 1.365 Einwohner minimiert und entspricht somit einer verfassungskonformen Wahlkreiseinteilung.
4. Zusammenfassung
Vergleich der Varianten
| Wahlkreiseinteilung nach Einwohner | Wahlkreiseinteilung Abweichung vom Durchschnitt in % | ||||
| KW 2014 | Variante 1 | Variante 2* | KW 2014 | Variante 1 | Variante 2 |
WK 1 | 26.220 | 29.836 | 29.836 | -11,2 | 1,1 | 1,1 |
WK 2 | 29.220 | 29.220 | 29.220 | -1,0 | -1,0 | -1,0 |
WK 3 | 28.501 | 28.501 | 30.025 | -3,4 | -3,4 | 1,7 |
WK 4 | 33.562 | 29.946 | 29.946 | 13,7 | 1,4 | 1,4 |
WK 5 | 30.951 | 30.951 | 29.427 | 4,9 | 4,9 | -0,3 |
WK 6 | 28.660 | 28.660 | 28.660 | -2,9 | -2,9 | -2,9 |
Potsdam | 177.114 | 177.114 | 177.114 |
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Durchschnitt | 29.519 | 29.519 | 29.519 |
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Spannweite | 7.342 | 2.450 | 1.365 |
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Im Vergleich der Wahlkreiseinteilungen wird deutlich, dass die zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Varianten eine annähernde Gleichverteilung der Einwohner in den Wahlkreisen aufweisen und damit dem Grundsatz der Wahlgleichheit am weitesten gerecht werden dürften.