Beschlussvorlage - 03/SVV/0014
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beteiligt:
- SB Recht; SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.01.2003
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05.03.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.02.2003
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Erläuterung
Im
Haushaltsplan 2003 wurden für die Unterhaltung und Betreibung der Friedhöfe
bzw. des Krematoriums Einnahmen und Ausgaben geplant. Bei
betriebswirtschaftlicher Betrachtung dieser Daten musste festgestellt werden,
dass eine Kostendeckung nicht erreicht wird.
Unter
Einbeziehung aller betriebsnotwendigen Kosten und unter Abzug des
grünpolitischen Wertes der Friedhöfe sind Gesamtkosten in Höhe von 2.895 TEUR
durch Gebühreneinnahmen zu decken.
Gemäß
beiliegender Kalkulation wurden die Gebühren für das Jahre 2003 neu kalkuliert.
Es wird mit Einnahmen in gleicher Höhe gerechnet.
Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung
der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in
Zusammenhang
stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam
(Friedhofsgebührensatzung)
vom ................
Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung
am ..................
folgende
Satzung beschlossen:
Rechtsgrundlagen:
- § 5 der
Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom
10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001
(GVBl. I S.298)
- §§ 2,
4, 5, und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der
Fassung
der Bekanntmachung vom15.06.1999 (GVBl. I S. 231), zuletzt geändert durch das
Gesetz
vom
18.12.2001 (GVBl.I S. 287).
§ 1 –
Gebührenpflicht
Die Stadt
Potsdam erhebt für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen und für damit
in Zusam-
menhang
stehende Amtshandlungen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des
anliegenden
Gebührenverzeichnisses,
welches Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 –
Gebührenhöhe
Bei
mehreren nebeneinander vorzunehmenden, gebührenpflichtigen Handlungen werden
die
Gebühren
nach den in Betracht kommenden Nummern des Gebührenverzeichnisses erhoben.
§ 3 –
Gebührenschuldner
(1)
Gebührenschuldner der Benutzungsgebühren ist
a) wer
gesetzlich verpflichtet ist, die Bestattung zu veranlassen
b) wer
den Antrag auf Benutzung einer Bestattungseinrichtung gestellt hat
c) wer
den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat
d) wer
das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.
(2)
Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühren ist, wer die Amtshandlung veranlasst
hat oder in
wessen
Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird.
(3)
Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 4 -
Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die
Gebühr entsteht
a) mit
der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung
b) mit
der Zuteilung des Nutzungsrechts
c) mit
der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung
(2) Die
Gebühren werden vier Wochen nach der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(3)
Werden nicht alle Leistungen einer Gebührenposition in Anspruch genommen,
besteht kein
Anspruch
auf Gebührenminderung.
§ 5 –
Sonderleistungen
Für
Sonderleistungen, die nicht in dem Gebührenverzeichnis zu dieser Satzung
aufgeführt sind,
werden
gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen.
Das für
diese Leistungen erhobene Entgelt wird nach den tatsächlichen Aufwendungen
berechnet.
Das gilt
auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.
§ 6 -
In-Kraft-Treten
(1) Diese
Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Friedhöfe und Feuerbe- stattungsanlage sowie für damit im Zusammenhang
stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam vom 30.01.2001 (Amtsblatt
für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 3, Seite 5)
außer
Kraft.
Potsdam,
den .......................
Birgit
Müller
Jann Jakobs
Vorsitzende
der Stadtverordnetenversammlung
Oberbürgermeister
Anlage zur Satzung über die Erhebung von
Gebühren für
die
Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit im
Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam
(Friedhofsgebührensatzung) vom ................
.
Gebührenverzeichnis
I.
Benutzungsgebühren
1. Nutzung
von Grabstätten EURO
1.1. Erdkindergrab
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für 20 Jahre 767,00
1.2. Erdreihengrab
für 25 Jahre inkl. Erstanlage der Grabstätte 1.251,00
1.3. Erdgemeinschaftsgrab
für 25 Jahre (einschließlich Gestaltung der Grab-
stätte
und Pflegekosten für 25 Jahre) 2.150,00
1.4. Erdwahlgrabstätte
- je Jahr - 50,00
1.5. Erddoppelwahlgrabstätte
für 25 Jahre inkl. Erstanlage der Grabstätte 1.719,00
1.6. Erddoppelwahlgrabstätte
- je Jahr - 61,00
1.7. Familiengrabstätte
- je Jahr und m² - 6,00
1.8. Urnenreihengrab
für 20 Jahre 758,00
1.9. Urnenwahlgrabstelle
- je Jahr - 39,00
1.10. Urnenwahlgrabstelle
in besonderer Lage - je Jahr - 43,00
1.11. Urnengrab
für 20 Jahre in der Urnengemeinschaftsanlage -Gemein-
schaftsfeier
- (einschl. Feierhallenbenutzung in der Gemeinschaft, Urnen-
beisetzung,
Gestaltung der Grabstelle und Pflegekosten für 20 Jahre)
Alter
Friedhof Potsdam 1.226,00
1.12. Urnengrab
für 20 Jahre in der Urnengemeinschaftsanlage - Einzelfeier -
(einschl.
Urnenbeisetzung, Gestaltung der Grabstelle und
Pflegekosten
für 20 Jahre) Alter Friedhof Potsdam u. Friedhof Goethestraße 1.295,00
1.13. Urnengrab
in der Urnengemeinschaftsanlage mit individueller
Grabkennzeichnung
(einschl. Urnenbeisetzung, Gestaltung der Grabstelle
und
Pflegekosten für 20 Jahre) Neuer Friedhof Potsdam/ Einzelbeisetzung
Grabstein
30cm x 20cm x 4cm inkl. 35 Buchstaben Inschrift wird von der
Friedhofsverwaltung
gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. 1.540,00
2. Erdbestattungen
2.1. Erdbestattung
Verstorbener bis 5 Jahre 226,00
2.2. 15 %
Zuschlag ab 10 cm tief gefrorenen Boden auf Pos. 2.1. 34,00
2.3. Erdbestattung
450,00
2.4. 15 %
Zuschlag ab 10 cm tief gefrorenen Boden auf Pos. 2.3. 68,00
2.5. Sargträger
- je Träger - 43,00
3. Feuerbestattung
3.1. Einäscherung
(Die
Gebühren für die amtsärztliche Leichenschau werden vom Gesund-
heitsamt
der Stadt Potsdam festgelegt und zusätzlich zur
Einäscherungsgebühr
berechnet.) 194,00
3.2. Urnenbeisetzung 157,00
3.3. 15 %
Zuschlag ab 10 cm tief gefrorenen Boden auf Pos. 3.2. 23,00
4. Benutzung
der Feiereinrichtungen
Benutzung
der Feierhalle eines Friedhofs bis zu 30 Minuten
mit
Ausschmückung (Grundausstattung), Beleuchtung,
Orgel
bzw. Tontechnik (bei Vorhandensein).
4.1. Große
Feierhalle Neuer Friedhof Potsdam 179,00
4.2. Abschiednahme
Neuer Friedhof Potsdam 33,00
4.3. Kleine
Feierhalle Neuer Friedhof Potsdam und die Feierhallen der
Friedhöfe
Goethestraße, Großbeerenstraße, Drewitz, Neuer Friedhof
Bornim 128,00
4.4. Leichenhallen
der Friedhöfe Alter Friedhof Bornim und Sacrow 48,00
Bei
Verlängerung der Feier über die 30 Minuten hinaus wird
unabhängig
von der Dauer der Verlängerung ein einmaliger Aufschlag
in
Höhe von 100 % berechnet.
5. Nebenleistungen
5.1. Entgegennahme
und/ oder Verwahrung einer Urne bis zu drei Wochen
(Gilt
nur für Urnen, die nicht im Krematorium Potsdam eingeäschert
wurden) 4,00
5.2. Aufbewahrung
einer Urne länger als drei Wochen, für jeden ange-
fangenen
Monat 31,00
5.3. Postversand
einer Urne zur Beisetzung auf auswärtigen
Friedhöfen
einschließlich Verpackung, Versandkosten, Versicherung
und
Transportkosten 41,00
5.4. Aufbewahrung
eines Sarges in der Kühlung bis 5 Tage mit anschließen-
der
Beisetzung außerhalb der kommunalen Friedhöfe der Stadt
(auch
angeordnete Aufbewahrung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
einschließlich
Annahme und Ausgabe) 21,00
5.5. je weiteren
Tag 4,00
6. Sonstige
Gebühren
6.1. Ausbetten
einer Leiche, Öffnen und Schließen der Grabstätte ein-
schließlich
der Nebenarbeiten und Transport zum Krematorium 1.019,00
6.2. Ausbetten
einer Urne, Öffnen und Schließen der Urnengrabstätte
einschließlich
aller Nebenarbeiten und Transport zum Krematorium 150,00
6.3. Umbettung
einer Urne innerhalb der kommunalen Friedhöfe der Stadt
Potsdam
274,00
7. Zusatzgebühren
7.1. Abnehmen
von Metall und Plastikbeschlägen an Feuerbestattungs-
särgen
vor der Einäscherung 15,00
7.2. Entfernen
von Grabmalen zur Zweitbeisetzung nach Unfallverhütungs-
Vorschrift 28,00
II.
Verwaltungsgebühren
1. Grabmalgenehmigungen
Erteilen
einer Zustimmung zum Aufstellen von Grabmalen oder Ein-
fassungen
oder das Anbringen von Gedenkzeichen sowie die Über-
wachung
der Standfestigkeit
1.1. für
stehende Grabsteine
bis
zu einer Breite von 0,50 m 132,00
bis
zu einer Breite von 0,50 m bis 0,80 m 161,00
bis
zu einer Breite über 0,80 m 198,00
1.2. für
liegende Grabsteine
bis
zu einer Größe von 0,50 m² 53,00
bis
zu einer Größe über 0,50 m² 66,00
1.3. Behelfsgrabzeichen 6,00
1.4. für
Einfassungen je lfd. Meter 21,00
2. Sonstige
Verwaltungsgebühren
2.1. Jahreseinfahrtsgenehmigung
Neuer Friedhof Potsdam 18,00
2.2. Tageseinfahrtsgenehmigung
Neuer Friedhof Potsdam 4,00
2.3. Erteilung
eines Grabnutzungsrechts oder/ und
Amtshandlungen
in Zusammenhang mit einer Erd- bzw. Feuerbestat-
tung
oder/ und Genehmigung einer Um- bzw. Ausbettung 7,00
2.4. Nachforschungsanträge
- je angefangene halbe Stunde 21,00
2.5. Genehmigung
zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten
Einmalig 64,00
mehrmalig
je Jahr 14,00
Fazit finanzielle Auswirkungen
Im
Haushaltsplan 2003 wurden für die Unterhaltung und Betreibung der Friedhöfe
bzw. des Krematoriums Einnahmen und Ausgaben geplant. Bei
betriebswirtschaftlicher Betrachtung dieser Daten musste festgestellt werden,
dass eine Kostendeckung nicht erreicht wird.
Unter
Einbeziehung aller betriebsnotwendigen Kosten und unter Abzug des
grünpolitischen Wertes der Friedhöfe sind Gesamtkosten in Höhe von 2.895 TEUR
durch Gebühreneinnahmen zu decken.
Gemäß
beiliegender Kalkulation wurden die Gebühren für das Jahre 2003 neu kalkuliert.
Es wird mit Einnahmen in gleicher Höhe gerechnet.