Beschlussvorlage - 03/SVV/0027
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung des Zweckverbandes "Abfallzweckverband Mittelmark" (AZM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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22.01.2003
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05.03.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.02.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.02.2003
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Beschlussvorschlag
1. Die
Landeshauptstadt Potsdam bildet gemeinsam mit der kreisfreien Stadt
Brandenburg/Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark den Abfallzweckverband
Mittelmark (AZM).
2. Die
als Anlage beigefügte Satzung des Zweckverbandes „Abfallzweckverband Mittelmark
(AZM)".
3. Der Oberbürgermeister wird mit
der Durchführung des Beschlusses beauftragt.
Erläuterung
Ab dem Jahre 2005 muss auf der Grundlage
umfangreicher gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Technische Anleitung
Siedlungsabfall –TASi; Abfallablagerungsverordnung) der Restabfall aufwändiger
vorbehandelt werden. Dazu sind entsprechende Behandlungs- und Verwertungs-kapazitäten
durch die entsorgungspflichtigen Körperschaften vorzuhalten.
Die spezifischen Kosten für Vorbehandlungsanlagen mit
einem geringeren Mengendurchsatz sind nach derzeitigem Kenntnisstand höher als
für Anlagen mit größeren Materialdurchsätzen. Aus diesem Grunde haben die
Städte Brandenburg und Potsdam sowie der Landkreis Potsdam-Mittelmark sich
entschlossen, auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaftsarbeit einen Abfallzweckverband zu gründen. Aufgabe dieses
Zweckverbandes ist einzig die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der
Restabfälle ab dem 01. Juni 2005. Alle anderen Pflichtaufgaben der
Abfallentsorgung sowie die Gebührenhoheit bleiben weiterhin bei der Stadt
Potsdam.
Über den Stand zum Entwurf der Verbandssatzung des
Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM) wurden die Stadtverordneten im April 2002
informiert (Mitteilungsvorlage 02/SVV/0261). Des weiteren fand dazu eine
Erörterung im RSOU–Ausschuss statt.
Zwischenzeitlich wurden die Gespräche zum
Satzungsentwurf in den Gremien fortgeführt und die sich daraus ergebenden
Änderungen in die vorliegende Verbandssatzung eingearbeitet. Hinweise des
Ministeriums des Innern aus einer Vorabprüfung wurden ebenfalls
berücksichtigt.
Die Änderungen zu dem bereits im April diskutierten
Satzungsentwurf, liegen in Form einer Synopse als Anlage bei. Die vorliegende
Verbandssatzung wurde mit anwaltlicher Begleitung erarbeitet und regelt alle
Aufgaben, Pflichten und Rechte des zukünftigen Verbandes. Wesentliche
Beschlüsse des Zweckverbandes (z.B. Behandlungsverfahren, Anlagenstandort etc.)
können gem. § 10 in Verbindung mit § 6 (2) der Satzung nur einstimmig gefasst
werden, so dass keines der Mitglieder überstimmt werden kann.
Der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark und
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel haben im
Oktober 2002 die Gründung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM) und die
Verbandssatzung beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse liegen in den
Anlagen 1 und 2 bei.
Der
Beschluss einer gleichlautenden Verbandssatzung (die als Anlage
beigefügte) in den Gremien der drei Verbandsmitglieder ist die unbedingte
Voraussetzung für die Gründung des Abfallzweckverbandes.
Nach dem Beschluss der Verbandssatzung durch alle
Körperschaften wird diese dem Ministerium des Innern zur Genehmigung vorgelegt.
Nach Erteilung der Genehmigung kann die konstituierende Verbandsversammlung
erfolgen und der Zweckverband seine Arbeit aufnehmen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Um zu
gewährleisten, dass der Abfallzweckverband nach Abschluss des
Genehmigungsverfahrens seine Arbeit zügig aufnehmen kann, wurde in der
Arbeitsgruppe zur Gründung des Abfallzweckverbandes der Entwurf eines
Wirtschaftsplanes für das Jahr 2003 erstellt. Danach wird für das Jahr 2003 ein
finanzieller Aufwand von 651.000,00 EUR benötigt, die zu je einem Drittel von
den beteiligten Gebietskörperschaften getragen werden.
In den
Haushaltsplan der Landeshauptstadt Potsdam wurden die Mittel in Höhe von
217.000,00 EUR in den Unterabschnitt 72000 (Abfallentsorgung) eingestellt.
Diese finanziellen Aufwendungen belasten nicht den allgemeinen Haushalt der
Stadtverwaltung, da sie aus Einnahmen über die Abfallgebühren finanziert
werden. Dies steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Haushaltssatzung
2003 für die Landeshauptstadt Potsdam.
Vorbehaltlich
der noch zu erstellenden Wirtschaftspläne 2004 und 2005 des zu gründenden
Abfallzweckverbandes werden nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend der eingereichten
Finanzplanung für die Jahre 2004 und 2005 jeweils 45.000,00 EUR als Zuschuss
durch die Landeshauptstadt Potsdam zu tragen sein. Auch diese Aufwendungen
haben wie im Jahre 2003 keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen
Haushalt.