Beschlussvorlage - 03/SVV/0027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Die Landeshauptstadt Potsdam bildet gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Brandenburg/Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark den Abfallzweckverband Mittelmark (AZM).

 

2.   Die als Anlage beigefügte Satzung des Zweckverbandes „Abfallzweckverband Mittelmark (AZM)".

 

3.   Der Oberbürgermeister wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.

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Erläuterung

Ab dem Jahre 2005 muss auf der Grundlage umfangreicher gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Technische Anleitung Siedlungsabfall –TASi; Abfallablagerungsverordnung) der Restabfall aufwändiger vorbehandelt werden. Dazu sind entsprechende Behandlungs- und Verwertungs-kapazitäten durch die entsorgungspflichtigen Körperschaften vorzuhalten.

Die spezifischen Kosten für Vorbehandlungsanlagen mit einem geringeren Mengendurchsatz sind nach derzeitigem Kenntnisstand höher als für Anlagen mit größeren Materialdurchsätzen. Aus diesem Grunde haben die Städte Brandenburg und Potsdam sowie der Landkreis Potsdam-Mittelmark sich entschlossen, auf der Grundlage des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit einen Abfallzweckverband zu gründen. Aufgabe dieses Zweckverbandes ist einzig die Behandlung, Verwertung und Beseitigung der Restabfälle ab dem 01. Juni 2005. Alle anderen Pflichtaufgaben der Abfallentsorgung sowie die Gebührenhoheit bleiben weiterhin bei der Stadt Potsdam.

 

Über den Stand zum Entwurf der Verbandssatzung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM) wurden die Stadtverordneten im April 2002 informiert (Mitteilungsvorlage 02/SVV/0261). Des weiteren fand dazu eine Erörterung im RSOU–Ausschuss statt.

 

Zwischenzeitlich wurden die Gespräche zum Satzungsentwurf in den Gremien fortgeführt und die sich daraus ergebenden Änderungen in die vorliegende Verbandssatzung eingearbeitet. Hinweise des Ministeriums des Innern aus einer Vorabprüfung wurden ebenfalls berücksichtigt. 

Die Änderungen zu dem bereits im April diskutierten Satzungsentwurf, liegen in Form einer Synopse als Anlage bei. Die vorliegende Verbandssatzung wurde mit anwaltlicher Begleitung erarbeitet und regelt alle Aufgaben, Pflichten und Rechte des zukünftigen Verbandes. Wesentliche Beschlüsse des Zweckverbandes (z.B. Behandlungsverfahren, Anlagenstandort etc.) können gem. § 10 in Verbindung mit § 6 (2) der Satzung nur einstimmig gefasst werden, so dass keines der Mitglieder überstimmt werden kann.

 

Der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel haben im Oktober 2002 die Gründung des Abfallzweckverbandes Mittelmark (AZM) und die Verbandssatzung beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse liegen in den Anlagen 1 und 2 bei.

Der  Beschluss einer gleichlautenden Verbandssatzung (die als Anlage beigefügte) in den Gremien der drei Verbandsmitglieder ist die unbedingte Voraussetzung für die Gründung des Abfallzweckverbandes.

 

Nach dem Beschluss der Verbandssatzung durch alle Körperschaften wird diese dem Ministerium des Innern zur Genehmigung vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung kann die konstituierende Verbandsversammlung erfolgen und der Zweckverband seine Arbeit aufnehmen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Um zu gewährleisten, dass der Abfallzweckverband nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens seine Arbeit zügig aufnehmen kann, wurde in der Arbeitsgruppe zur Gründung des Abfallzweckverbandes der Entwurf eines Wirtschaftsplanes für das Jahr 2003 erstellt. Danach wird für das Jahr 2003 ein finanzieller Aufwand von 651.000,00 EUR benötigt, die zu je einem Drittel von den beteiligten Gebietskörperschaften getragen werden.

 

In den Haushaltsplan der Landeshauptstadt Potsdam wurden die Mittel in Höhe von 217.000,00 EUR in den Unterabschnitt 72000 (Abfallentsorgung) eingestellt. Diese finanziellen Aufwendungen belasten nicht den allgemeinen Haushalt der Stadtverwaltung, da sie aus Einnahmen über die Abfallgebühren finanziert werden. Dies steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Haushaltssatzung 2003 für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Vorbehaltlich der noch zu erstellenden Wirtschaftspläne 2004 und 2005 des zu gründenden Abfallzweckverbandes werden nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend der eingereichten Finanzplanung für die Jahre 2004 und 2005 jeweils 45.000,00 EUR als Zuschuss durch die Landeshauptstadt Potsdam zu tragen sein. Auch diese Aufwendungen haben wie im Jahre 2003 keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt.

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