Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0815

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Ärztehaus kann derzeit nur über die Jagdhausstraße und Wildeberstraße erreicht werden. Um zum Ärztehaus direkt von der Großbeerenstraße zugehen zu können, wäre eine Zustimmung des Eigentümers des Grundstückes Großbeerenstraße 333 339, einer Eigentümergemeinschaft von 51 Miteigentümern, erforderlich. Die Verwaltung hat Kontakt sowohl mit dem Grundstücksverwalter bzw. Vertreter der Eigentümergemeinschaft, als auch mit dem Eigentümer des Ärztehauses aufgenommen. Ein Ergebnis hinsichtlich einer eventuellen Öffnung einer Zugangsmöglichkeit zum Ärztehaus über das o.g. Privatgrundstück konnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erzielt werden.

 

Sofern die Eigentümergemeinschaft einer Öffnung des Durchgangs zustimmen sollte, wäre zu klären, wie die weitere rechtliche Sicherung dieses Zugangs erfolgen soll. Denn der Zugang würde zugunsten des Eigentümers des Ärztehaus-Grundstücks erfolgen, nicht zugunsten der LHP. Folglich wären sämtliche weiteren Abstimmungen sowie rechtlichen Ausgestaltungen der Öffnung und Offenhaltung des Durchgangs zum Ärztehaus zwischen dem Eigentümer des Ärztehauses sowie der Eigentümergemeinschaft zu verhandeln. Eine Mitwirkung der LHP an diesen vertraglichen Inhalten ist nicht möglich, da es sich um eine rein zivilrechtliche Vertragsangelegenheit zwischen zwei Privateigentümern handelt. Die LHP könnte allenfalls als Vermittler zwischen beiden Beteiligten fungieren.

 

Sollte hingegen die Eigentümergemeinschaft eine Öffnung des ehemals geduldeten Durchgangs ablehnen, hätte die LHP keine rechtlichen Möglichkeiten zur Öffnung - d.h. die Öffnung des Durchgangs basiert auf freiwilliger Basis jedes einzelnen Miteigentümers. Bei einer Ablehnung wäre das Ärztehaus somit künftig weiterhin von der Großbeerenstraße aus ausschließlich über die Jagdhausstraße und Wildeberstraße zu erreichen.

 

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Erläuterung


 

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Anlagen

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