Beschlussvorlage - 03/SVV/0029
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Musikschule
- Einreicher*:
- II/ Musikschule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.01.2003
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05.03.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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13.02.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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19.02.2003
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Erläuterung
1.)
Die
Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab Schuljahr 2002/2003 erfolgt als eine
Maßnahme
zur Senkung des städtischen Zuschusses für die Musikschule.
Die
Gebühren können auf Grund des sozial-kulturellen Bildungsauftrages einer
kommunalen Musikschule nicht kostendeckend erhoben werden. Hierzu setzt die Richtlinie
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
zur Förderung der Musikschulen im
Land Brandenburg vom 01.08.2001 unter Punkt 4.6. eine Kappungsgrenze des
Nutzeranteils ab 40 % .
Der
Aspekt der sozialen Verträglichkeit bleibt durch den Fortbestand des
Paragraphen 6 (Ermäßigungen) gewahrt.
Gegenüberstellung
der Gebühren für Gesangs- und Instrumentalunterricht
Unterrichtsart Gebühr
Gebühr Gebühr
Gebühr
monatlich
alt monatlich
neu jährlich
alt
jährlich neu
(in
EUR) (in
EUR) in
EUR) (in
EUR)
Einzelunterricht 50,00 55,00 600,00 660,00
flexibler
Gruppenunterricht 35,00 38,50 420,00 462,00
2.)
Der
Absatz 4 im § 5 entfällt auf Grund des in der Praxis fehlenden Bedarfs. Bei der
Überlassung von Instrumenten außerhalb des regulären Musikschulbetriebes
handelt es sich zudem um Leistungen, die keinen unmittelbaren Schul- oder
Bildungszwecken dienen.
3.)
Die
allgemeiner gefasste Überschrift des § 8 trägt der Tatsache Rechnung, dass es
um Versäumnisse und Ausfälle sowohl bei Unterrichts- als auch bei Kursstunden
geht. Außerdem findet hierdurch die Nichtanwendung der Regelungen bei Projekten
Berücksichtigung.