Beschlussvorlage - 03/SVV/0029

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Beschlussvorschlag

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

1.)

 

Die Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab Schuljahr 2002/2003 erfolgt als eine  

Maßnahme zur Senkung des städtischen Zuschusses für die Musikschule.

Die Gebühren können auf Grund des sozial-kulturellen Bildungsauftrages einer kommunalen Musikschule nicht kostendeckend erhoben werden. Hierzu setzt die Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg zur Förderung  der Musikschulen im Land Brandenburg vom 01.08.2001 unter Punkt 4.6. eine Kappungsgrenze des Nutzeranteils ab 40 % .

Der Aspekt der sozialen Verträglichkeit bleibt durch den Fortbestand des Paragraphen 6 (Ermäßigungen) gewahrt.

 

Gegenüberstellung der Gebühren für Gesangs- und Instrumentalunterricht

 

 

Unterrichtsart            Gebühr                                   Gebühr                                   Gebühr                                   Gebühr

                                    monatlich alt                          monatlich neu                       jährlich alt                             jährlich neu

                                    (in EUR)                           (in EUR)                           in EUR)                           (in EUR)  

Einzelunterricht         50,00                                       55,00                                       600,00                                     660,00

flexibler

Gruppenunterricht      35,00                                       38,50                                       420,00                                     462,00

 

 

2.)

Der Absatz 4 im § 5 entfällt auf Grund des in der Praxis fehlenden Bedarfs. Bei der Überlassung von Instrumenten außerhalb des regulären Musikschulbetriebes handelt es sich zudem um Leistungen, die keinen unmittelbaren Schul- oder Bildungszwecken dienen.

 

3.)

Die allgemeiner gefasste Überschrift des § 8 trägt der Tatsache Rechnung, dass es um Versäumnisse und Ausfälle sowohl bei Unterrichts- als auch bei Kursstunden geht. Außerdem findet hierdurch die Nichtanwendung der Regelungen bei Projekten Berücksichtigung.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Es ergibt sich eine Erhöhung der Einnahmen in der Haushaltsstelle 33600.11000 Unterrichtsgebühren im Haushaltsjahr 2003 um 25.000,00 EUR, ab dem Haushaltsjahr 2004 jährlich um 60.000,00 EUR.

 

 

 

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