Beschlussvorlage - 18/SVV/0722

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) 2019

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem für die einzelnen Wertstoffe und Abfälle etabliert. Mit der Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen sind dritte Unternehmen beauftragt.

 

Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG Bbg) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (Bbg AbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken.

 

Nach dem KAG Bbg müssen Kostenüberdeckungen und können Kostenunterdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

 

Dem vorbenannten Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich aus geänderten Kostenansätzen ebenfalls Änderungen in den Gebührensätzen, woraus sich eine hrliche Überarbeitung der Abfallgebührensatzung hinsichtlich der Gebührensätze ergibt. Daher wird r das Jahr 2019 eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt.

 

Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2019 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Vorjahren, insbesondere die Änderungen in der Rest- und Bioabfallentsorgung. Die Biotonne ist mittlerweile etabliert, was sich in stetig steigenden Sammelmengen zeigt. Jedoch ist zukünftig auf eine steigende Qualität der gesammelten Mengen hinzuwirken. Auch der Bevölkerungszuwachs muss bei der Prognose der Abfallmengen berücksichtigt werden.

 

Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten

 

- für die Abfallsammlung und teilweise Verwertung - Stadtentsorgung Potsdam GmbH

- für die Abfallverwertung Restabfall und Sperrmüll  - REMONDIS GmbH, Staßfurt

- für die Verwertung Bioabfall - Pro Arkades GmbH, Jühnsdorf

- für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien- FWS GmbH, Bremen

sowie die Kosten der Verwaltung.

 

Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2019 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten zu Einwohnern, Einwohner-gleichwerten, den einzelnen Behälterarten, den Vollservice-Leistungen sowie den zu erwartenden Behälterwechseln.

 

Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2017 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 900.792,31 € ermittelt. Zum einen konnten im Jahr 2017 höhere Verwertungserlöse für Altpapier und Schrott (ca. 424 T€) erzielt werden. Zum anderen ist die Überdeckung auf nicht getätigte Planinvestitionen der STEP sowie auf geringere Kosten für die Restabfallsammlung und entsorgung auf Grund gesunkener Mengen zurückzuführen.

 

Die o.g. Überdeckung wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 in den jeweiligen Gebührensätzen gebührenmindernd berücksichtigt.

 

 

Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation sind leicht sinkende Abfallgebühren zu verzeichnen.

 

So sinkt die Grundgebühr

 

-          r Haushalte um 0,96 € je Person und Kalenderjahr (-3,4%)

-          im Gewerbe um 0,84 € je Beschäftigten und Kalenderjahr (-5,0%).

 

Die Leistungsgebühr Restabfall verringert sich in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 4,5 und 9%. Die Bioabfallgebühr bleibt größtenteils konstant, nur bei den 660l-Biotonnen ergibt sich eine Reduzierung um 14%, die auf die Überdeckung 2017 zurückzuhren ist.

 

Bei den drittbeauftragten Unternehmen wird für das Jahr 2019 insgesamt mit steigenden Kosten um ca. 340.000 € gerechnet. Hier wirken sich zum einen steigende Kosten bei der Sammlung der Alttextilien aus, die sich im Ergebnis eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens ergeben haben und ebenso steigende Kosten für die Bioabfallbehandlung.

 

Das sich insgesamt trotzdem Gebührenreduzierungen ergeben haben, ist auf die Inanspruchnahme der o.g. Rückstellung aus dem Jahr 2017 i.H. von rund 900 T€ zurückzuführen, die sich in den einzelnen Gebührentatbeständen unterschiedlich bemerkbar macht. 

 

 

Eine Gegenüberstellung der Gebührensätze 2017 2019 findet sich nachfolgend. Ebenso sind die Gebührenveränderungen anhand von zwei Rechenbeispielen für ein Einfamilienhaus und eine Wohnanlage dargestellt.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Abfallgebühren sind gemäß Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAGBbg) kostendeckend zu kalkulieren und Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.

Aufwendungen der Abfallentsorgung (Kosten drittbeauftragter Unternehmen, Verwaltungskosten etc.) sind grundsätzlich gebührenansatzfähig. Davon ausgenommen sind preisrechtlich vereinbarte Gewinnzuschläge, soweit sie der gebührenfinanzierten Körperschaft zufließen. Der mit der STEP vereinbarte Gewinnzuschlag in Höhe von 3% wurde unter Berücksichtigung des Gesellschafteranteils der LHP über die SWP an der STEP (51%) aus den Gesamtaufwendungen der STEP (SK 5455100) abgesetzt.

Nicht gebührenansatzfähig sind weiterhin Forderungsabschreibungen und Einzelwertberichtigungen sowie Verwaltungsaufwendungen für die Deponie Golm und den Betrieb gewerblicher Art (BgA) DSD. Die in der Kalkulation berücksichtigten Kosten der Umlage Fachbereichsleitung sind im Produkt 1229900 veranschlagt und daher nicht im Produkt 5370201-Abfallentsorgung ersichtlich.

Die in der Abfallgebührenkalkulation ausgewiesenen Kostenarten sind unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Sachverhalte ermittelt worden. Ebenso ist die Überdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 900.792,31 als negativer Aufwand gebührenmindernd berücksichtigt. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung von Rundungsabweichungen ein Betrag in Höhe von 298.307,69, der aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren ist. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

 

Rundungsbetrag aus Kalkulation                                         2.554,68 €

Anteiliger kalkulatorischer Gewinn LHP                           225.707,91 €

Verwaltungsaufwendung Deponie Golm                         16.708,58 €

Verwaltungsaufwendung  BgA DSD                                48.648,12 €

Pauschale Einzelwertberichtigung                                      40.000,00 €

 Summe                                                                             333.619,29 €           

./. Umlage FB-Leitung 32                                              ./.    35.807,44 €

Rundungsabweichungen                                              +          495,84 €

 

 Zuschuss Ergebnishaushalt                                     298.307,69
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...