Beschlussvorlage - 18/SVV/0777

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Lokaler Teilhabeplan 2.0

Der Lokale Teilhabeplan 2.0 bildet für die Landeshauptstadt Potsdam die Grundlage für die weitere Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2023 (gemäß Anlage).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention im November 2010 die Erarbeitung eines Lokalen Teilhabeplans für die Landeshauptstadt Potsdam beschlossen (DS-Nr.: 10/SVV/0759). Der auf der Grundlage dieses Beschlusses erarbeitete Lokale Teilhabeplan umfasst dabei alle Lebensbereiche: von früher Förderung und Bildung über Gesundheit, Arbeit, Mobilität, Wohnen, Freizeit, Kultur und Sport bis hin zu Aspekten sozialer Sicherheit und selbstbestimmter Lebensführung und der Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben.

 

Der Zwischenbericht zum Lokalen Teilhabeplan (DS-Nr.: 16/SVV/0296) der Landeshauptstadt Potsdam hat aufgezeigt, dass kurz-, mittel,- und langfristig weiterhin große Anstrengungen erforderlich sind, um die Teilhabe und Selbstbestimmung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung in der Landeshauptstadt Potsdam zu verwirklichen. In allen Handlungsfeldern zeigt der o.g. Zwischenbericht Handlungsbedarf auf.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2016 die Fortschreibung des Lokalen Teilhabeplans, der alle fünf Jahre wiederholt werden soll und jeweils eine Evaluation des bisher Erreichten beinhaltet (DS: 16/SVV/0524).

 

Die erfolgte erste Fortschreibung hat die Zielsetzungen und abgeleiteten Maßnahmen des Lokalen Teilhabeplans aus dem Jahr 2012  überprüft, ggf. neu ausgerichtet bzw. ergänzt. Dabei wurde auf die heterogenen Lebenslagen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung, die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie auf eine klare Formulierung von Zielen und Maßnahmen besonders geachtet. Im Fortschreibungsprozess konnte sich die breite Öffentlichkeit im Rahmen von mehreren barrierefreien Veranstaltungen beteiligen, um die Fortschreibung des Lokalen Teilhabeplans aktiv mitzugestalten.

 

Da die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention zeitlich nicht begrenzt sind, wird es in den kommenden Jahren Aufgabe der Landeshauptstadt Potsdam sein, sich dieser Aufgabe mit großem Engagement weiter zu stellen.

 

 

Umsetzung

 

Im Rahmen der Fortschreibung ist es gelungen, den Lokalen Teilhabeplan 2.0 entsprechend der Zielsetzung zu fokussieren. Der Plan umfasst nunmehr 100 Maßnahmen. Die Fortschreibung war des Weiteren darauf ausgerichtet, die Planung umsetzungsgerecht aufzubereiten. Dazu gehörte unter anderem die Identifizierung der pflichtigen sowie der erledigten und laufenden Maßnahmen, aber auch die Konkretisierungen der Definitionen, die Zusammenführung von inhaltgleichen Zielen und den zugehörigen Maßnahmen. Auch die Aufnahme von konkreten Umsetzungshinweisen gehörte hier dazu.

 

Der Blick in den Ziel- und Maßnahmenkatalog des Lokalen Teilhabeplans 2.0 zeigt, dass neben den pflichtigen Aufgaben der Stadtverwaltung für die verschiedenen Akteur/innen weiterhin große Herausforderungen in den Handlungsfeldern bestehen, die vielfältigen Verbesserungen hin zu gelebter Inklusion zu verwirklichen. Hier ist es von besonderer Bedeutung, dass die pflichtigen Aufgaben nicht aus dem Fokus geraten. Vielmehr müssen die  Maßnahmen des Teilhabeplans umfassend auf die pflichtigen Aufgaben abgestimmt und mit diesen verzahnt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen des Lokalen Teilhabeplans 2.0 bedeutet zum Teil zusätzlichen Aufwand für die Stadtverwaltung. Auch deshalb ist eine gezielte Umsetzungsplanung zwingend erforderlich.

 

Nicht alle definierten Maßnahmen können gleichzeitig und sofort umgesetzt werden. Es bedarf einer zeitlichen Staffelung, d.h. die Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen des Lokalen Teilhabeplans 2.0 muss gut gesteuert, überwacht und koordiniert sein. Dafür bedarf es der Verbindlichkeit durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sowie entsprechender Verantwortlichkeiten und Instrumente. Dabei sind die regulären Entscheidungshierarchien und prozesse der Landeshauptstadt Potsdam einzuhalten und zu berücksichtigen.

 

Mit der Gesamtsteuerung der Umsetzung wird weiterhin das Inklusionsgremium betraut, das explizit zur Umsetzung des ersten Lokalen Teilhabeplans im Jahr 2013 ins Leben gerufen worden war. Im Inklusionsgremium sitzen Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Geschäftsbereiche der Landeshauptstadt Potsdam, Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt, Mitglieder des Migranten- und Seniorenbeirates sowie des Beirates für Menschen mit Behinderung. 

 

Das Inklusionsgremium überwacht die Fortschritte durch ein regelhaftes Monitoring. Wie eingangs dargelegt, können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig und mit derselben Umsetzungsgeschwindigkeit angegangen werden. Welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge in den folgenden fünf Jahren (Dauer der Gültigkeit des Lokalen Teilhabeplans 2.0) abzuarbeiten sind, wird ebenfalls im Inklusionsgremium in Rückkopplung mit den Verantwortlichen abgestimmt.

 

Folgende Arbeitsschritte sind nach jetzigem Erkenntnisstand zu Beginn der Umsetzung anzugehen:

1.Priorisierung der Maßnahmen, die eine zeitliche Reihenfolge der Umsetzung induzieren. Dabei sollten zuerst sowohl Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit als auch solche angegangen werden, die wenig aufwändig und schnell zu verwirklichen sind. Im Jahr 2019 werden prioritär Maßnahmen umgesetzt, bei der keine bzw. geringe finanzielle Aufwendungen (bis 10.000 Euro)tig sind (bspw. Etablierung Runder Tische usw.).

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wird des Weiteren zusammen mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung die aktuellen Maßnahmen, für die mittlere (10.000 Euro bis 50.000 Euro) bzw. hohe (> 50.000 Euro) finanzielle Aufwendungen nötig sind, priorisieren und bis Ende des Jahres 2018 mit dem Inklusionsgremium und den zuständigen Geschäftsbereiche abstimmen. Die Geschäftsbereiche nehmen entsprechend der Abstimmung die Maßnahmen in den Haushaltsplan für 2020/2021 auf. Entsprechend gilt dieses Verfahren auch für den Haushalt 2022/2023.

 

2.r die einzelnen Geschäftsbereiche werden Ansprechpartner/innen benannt, die für die Umsetzung innerhalb des Geschäftsbereichs zuständig sind. Die Ansprechpartner/innen fungieren als Bindeglied zwischen den Bereichen und dem Inklusionsgremium. Nach der Verabschiedung der Empfehlungen des Gremiums durch die dazu legitimierten Personen verantworten diese:

eine Detailplanung bezüglich der Umsetzungsschritte in ihrem Feld,

zielorientierte Absprache von Teilschritten mit den Zuständigen,

Nachhalten der einzelnen Umsetzungsschritte,

Berichterstattung über Verlauf der Umsetzung an das Inklusionsgremium.

 

Sobald sich über die zu umsetzenden Maßnahmen geeinigt wurden, werden die Ansprechpartner/innen in ihren Bereichen für die Detailplanung sorgen. Dazu gehört bspw. die Benennung eines konkreten Ansprechpartners pro Maßnahme, die Konkretisierung der einzelnen Umsetzungsschritte sowie eine erste Zeitplanung. In einer weiteren Sitzung des Inklusionsgremiums werden die Detailplanungen zusammengeführt und zur Vermeidung von Doppelarbeiten und zur Generierung von Synergien aufeinander abgestimmt.

 

Zentrales Thema des Inklusionsgremiums wird das Monitoring des Umsetzungsverlaufes sein. Die Verantwortung für die Berichterstattung vor dem Inklusionsgremiums obliegt den Ansprechpartner/innen, selbstverständlich können aber auch Vertreterinnen oder Vertreter der einzelnen Bereiche eingeladen werden. 

 

Jede/r Ansprechpartner/in berichtet zu den jeweiligen Geschehnissen. Umsetzungsfortschritte in Form von „erledigten“ und laufenden Maßnahmen werden vorgestellt und vom Inklusionsgremium abgenommen. Sind die Maßnahmen zur Zufriedenheit des Gremiums umgesetzt, können diese Maßnahmen sodann im Lokalen Teilhabeplan 2.0 als erledigt gekennzeichnet werden. 

 

 

Das empfohlene Vorgehen fungiert im Sinne einer Prozess-Evaluation, weil das begleitende Monitoring und die regelmäßige Rückkopplung mit den Verantwortlichen im Inklusionsgremium eine beständige Möglichkeit bieten, den Umsetzungsprozess ‚im Auge zu behalten und für auftretende Hindernisse abgestimmte Lösungen zu finden. Einen guten Überblick liefern dabei besndig die Ziel- und Maßnahmenübersichten in Form der Excel-Tabellen, die das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt zur Verfügung stellt. Nach 5 Jahren wird ein Umsetzungsbericht für die  Stadtverordnetenversammlung durch das Inklusionsgremium und ggf. externer Unterstützung erarbeitet.

 

Der Lokale Teilhabeplan 2.0 wird durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung politisch legitimiert. Daher wird empfohlen, auch die Umsetzung im politischen Fokus zu halten, indem  alle 2 Jahre eine Berichterstattung zur Umsetzung und weiteren Planung durch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stadtverordnetenversammlung erfolgt. In diesem Zuge kann bei Bedarf auch die Schwerpunktsetzung der Umsetzung bzw. die Priorisierung bestimmter Maßnahmen abgestimmt und somit politisch legitimiert werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt stehen im HH 2018/2019 jeweils 30.000,00 Euro für die Umsetzung des Lokalen Teilhabeplans zur Verfügung. Aus diesen Haushaltsmitteln können die Umsetzung einzelner Maßnahmen mit zu erwarteten geringen Aufwendungen (bis 10.000 Euro) finanziert werden.

 

Die Umsetzung der in der Konzeption genannten Einzelmaßnahmen mit zu erwarteten mittleren bzw. hohen Kosten von mehr als 10.000 Euro ist abhängig von den zukünftigen Haushaltsplänen der zuständigen Geschäftsbereiche und steht somit unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan der jeweiligen folgenden Jahre.

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Anlagen

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