Antrag - 18/SVV/0736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den wassersporttreibenden Vereinen wird der Gebrauch von Megaphonen auf den Potsdamer Havelgewässern untersagt.

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Erläuterung

Begründung:

Am Templiner See leben inzwischen wassernah etwa 2.500 Menschen in 1.000 Wohnungen und einem Seniorenheim und übernachten vielzählige Gäste im Seminaris-, Kongress- oder Arthotel. Darüber hinaus arbeiten hier auch viele Menschen in Büros, u.a. bei der LBS am Luftschiffhafen oder im Sportpark. Alle diese Menschen werden seit Jahren fast täglich von 08 bis 18 Uhr durch ständige Megaphonnutzung der wassersporttreibenden Vereine belästigt; und zwar durch Trainer, die ihre Sportler aus einer Entfernung von nur etwa fünf bis zehn Meter durch ein Megaphon anschreien. Die Landeshauptstadt Potsdam ist bereits mehrfach von Bürgerinnen und Bürger wegen der Lärmbelästigung angesprochen oder angeschrieben worden nur genutzt haben die Hinweise nichts. Auch nicht vor dem Hintergrund einer Mitteilung des Landesumweltamtes, wonach Lärm, wenn dieser vermeidbar ist, auch vermieden werden muss.

Die Nutzung von Megaphonen für die Wassersportler ist absolut vermeidbar, denn längst sind andere, sogar preiswerte elektronische oder digitale Kommunikationstechniken für die Trainingsarbeit am Markt erhältlich.

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