Antrag des Ortsbeirates - 18/SVV/0845

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat übernimmt die dem Ortsvorsteher im 3. und 4. Quartal 2018 r Glückwünsche anlässlich der Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen (entsprechend § 50, Abs. 2 Bundesmeldegesetz) sowie zu Betriebsjubiläen entstandenen Kosten, bis zu einer Höhe von insgesamt 450,00 € .

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Erläuterung


Begründung:

Der Ortsbeirat kann entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen Punkt 3, Absatz 4 über den Einsatz finanzieller Mittel durch Beschluss verfügen. Die erfreulich hohe Lebenserwartung sowie der Zuzug älterer Menschen, die ihren Lebensabend in Fahrland genießen wollen, hat die Zahl derer, die 70 und mehr Lebensjahre erreichen erheblich zunehmen lassen. Dies spiegelt auch die Zahl der Grüße wider, die der Ortsvorsteher traditionell im Namen des Ortsbeirates anlässlich von Jubiläen übermittelt. Die dafür entstehenden Kosten, sind nicht mehr nur privat durch den Ortsvorsteher allein zu tragen. Die Abrechnung soll über das Büro der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

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