Beschlussvorlage - 18/SVV/0862
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Gesamtschule am Standort Georg-Hermann-Allee/Esplanade
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Bildung, Kultur und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.12.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Zum Schuljahr 2019/2020 wird am Standort Georg-Hermann-Allee/Esplanade zunächst eine drei- bis vierzügige Gesamtschule in Containerbauweise und unter Nutzung von Synergien (Turnhalle, Fachräume, etc.) mit der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule errichtet.
2.Ab dem Schuljahr 2023/2024 erfolgt die Fortführung als 6/3-zügige Gesamtschule am Standort Reiherweg/Pappelallee.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist.
Die Erforderlichkeit dieser 6/3-zügigen Gesamtschule ergibt sich aus dem aktuellen Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020, Drucksache 13/SVV/0800 in Verbindung mit der kleinräumigen Bevölkerungsprog-nose 2017 bis 2035.
Die vorzeitige Errichtung dieser Gesamtschule wird aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und den daraus folgenden zunehmenden Bedarfen notwendig. Der Standort Georg-Hermann-Allee/Esplanade soll übergangsweise für die Schuljahre 2019/2020 bis 2022/2023 genutzt werden. Bis dahin erfolgt die bauliche Errichtung der Gesamtschule am Standort Pappelallee/Reiherweg, der voraussichtlich ab dem Schuljahr 2023/2024 endgültiger Standort werden soll.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Der schulrechtliche Errichtungsbeschluss als solcher hat keine finanziellen Auswirkungen.
Die baulichen Investitionen zur Errichtung des Gebäudes bzw. der Übergangslösung sind bzw. werden im Wirtschaftsplan des KIS berücksichtigt und fortgeschrieben.
Die daraus resultierenden laufenden Aufwendungen sind später aus dem Budget des FB 21 zu decken.