Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0864

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

   Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 07.03.2018 folgenden Beschluss gefasst: 17/SVV/0835

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtstunden Teilzeit- oder Vollzeitstellen geschaffen werden können und ob für andere Kursleitende eine Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF für Lehrkräfte von Integrationskursen von 2016 vorgenommen werden kann. Weiterhin soll geprüft werden, ob Kursleitende, in Abhängigkeit der Stundenzahl, stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub erhalten können.

 

Nachfolgend wird zu allen drei Prüfaspekten Stellung genommen:

 

  1. Teilzeit- oder Vollzeitstellen für Kursleitende mit einer hohen Anzahl von Unterrichtsstunden

 

Hier gilt es mehrere Aspekte zu berücksichtigen:

Eine grundsätzliche Festanstellung von Kursleitenden widerspricht dem Grundgedanken einer VHS. Sie basiert auf freiberuflicher Kursleitertätigkeit. Grundlage allen pädagogischen Handels ist seit ihrer Gründung die Zusammenarbeit mit Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die ihr Wissen und Können im Rahmen einer freien und nebenberuflichen Tätigkeit ihren Mitbürgern vermitteln wollen. Dieses Grundprinzip will die VHS im Interesse eines offenen und inhaltlich attraktiven Programms aufrechterhalten. Die Planung von Bedarfen ist im Ergebnis abhängig von der Nachfrage der Kursteilnehmer und der gesellschaftlichen Entwicklung und lässt sich somit nicht prognostizieren. Auch im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Integration ist der Bedarf an Kursplätzen eher rückläufig.

 

Zum anderen lässt sich aus einer hohen Anzahl von Unterrichtsstunden nicht schließen, dass die Tätigkeit in der VHS Potsdam die primäre Einkommensquelle darstellt.

 

2017 waren sieben Dozentinnen mit je mehr als 600 UE pro Person tätig. Dies entspricht bezogen auf 39 Wochen (52 Kalenderwochen abzüglich 13 Wochen kursfreie Zeit) rein rechnerisch einer Wochenarbeitszeit von ca. 12 Stunden (16,3 UE) bis zu 23,5 Stunden (31,2 UE). 

 

Zudem lassen sich der Charakter des Unterrichts und die Aufgaben der Kursleitenden nicht mit LehrerInnen an einer allgemeinbildenden Schule vergleichen. Es erfolgt keine Einbindung in die verwaltungsinternen Abläufe und die Struktur der VHS. Die vielfältigen administrativen Aufgaben insbesondere in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind bei den festangestellten Mitarbeitenden der VHS angebunden. 2016 wurden für Deutsch als Fremdsprache/Integration und Lernwerkstatt Deutsch zwei Stellen geschaffen, die mit langjährigen Kursleitenden der VHS besetzt werden konnten. Die an der VHS geschaffene und zukünftige Stellenprofile stellen dabei immer eine Kombination von Verwaltungs- und Lehrtätigkeit dar.

 

Zum 01.12.2018 startet das DrittmittelprojektGrubiso - Aufsuchende lebensweltlich orientierte Grundbildungsarbeit Aufbau und Verankerung von niedrigschwelligen Lernangeboten im Potsdamer Stadtteil Schlaatz“ Hierfür werden vier MitarbeiterInnen (drei Vollzeit, eine Teilzeit) befristet bis 2021 eingestellt. Bewerbungen von entsprechend qualifizierten Kursleitenden, die die Vorteile einer Festanstellung der Unabhängigkeit einer Honorartätigkeit vorziehen, werden ausdrücklich begrüßt. In den letzten 10 Jahren wurden 7 Stellen mit ehemaligen Honorarkräften besetzt.

 

Perspektivisch plant die VHS die Erweiterung ihres Portfolios um den Programmbereich Junge VHS. Hier soll ein Angebot für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche entstehen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21 wird die VHS dafür eine Vollzeitstelle für den Stellenplan anmelden. Diese wird neben der Verantwortung des Programmbereichs und der damit einhergehenden administrativen Aufgaben auch dozierende Anteile enthalten. 

 

 

  1. Erhöhung des Honorars nach den Maßgaben des BAMF

 

Die Honorarordnung der VHS aus dem Jahr 2002 wurde grundlegend überarbeitet. Entsprechend dem Beschluss des Hauptausschuss vom 19.09.2018 schreibt diese nun ein Standardhonorar für Kursleitende in Höhe von €35/UE fest. Eine entsprechende Vorlage wurde der SVV am 07.11.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

3. stufenweise Zuschüsse von bis zu 50 % zu den Sozialbeiträgen sowie Krankengeld im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub für Kursleitende

 

Werden die o.g. Leistungen erbracht, besteht die erhebliche Gefahr, dass unter Gesamtwürdigung aller Umstände die vertragliche Vereinbarung tatsächlich als Arbeitsvertrag und nicht mehr als Honorarvertrag gewertet wird.

 

Sozialversicherungsrechtlich hätte eine solche Bewertung der Vertragsverhältnisse als „Beschäftigung“ i.S.d. § 7 SGB IV zur Folge, dass auch rückwirkend die Sozialversicherungsbeiträge nicht nur für die Rentenversicherung, zu der ggf. die Zuschüsse geleistet worden sind, sondern auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung von der Landeshauptstadt Potsdam abgeführt werden müssten.

Arbeitsrechtlich wäre die Folge u.a., dass Befristungen der Verträge nur noch unter den Bedingungen des TzBfG möglich wären und für alle Verträge Kündigungsschutz nach dem KSchG bestehen würde, somit die Lehrkräfte überwiegend in einem unbefristeten und nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündbaren Arbeitsverhältnis stehen würden.

 

Vor diesem Hintergrund rät der Bereich Recht, als auch ein diesbezüglich eingeholtes externes Gutachten vor der Übernahme von Zuschüssen im o.a. Sinne ab. Zum Teil bestehen in anderen Bundesländern, andere landesgesetzliche Regelungen die einen speziellen Status zwischen Angestellte/r und Honorarkraft ermöglichen. Vor diesem Hintergrund können dort, ohne die vorgenannten Risiken, Zuschüsse durch die Kommune ausgereicht werden.


 

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Erläuterung


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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