Beschlussvorlage - 18/SVV/0886

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Projekt "Bau einer Grundschule im Entwicklungsgebiet Potsdam-Krampnitz“ im Rahmen des Förderprogrammes "Nationale Projekte des Städtebaus" einen Antrag zu stellen und sicher zu stellen, dass dafür die erforderlichen investiven Eigenmittel rechtzeitig und vollumfänglich, bei Projektauswahl, zum Zuwendungsvertrag bereitgestellt werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat am 03.09.2018 den Projektaufruf 2018/19 für das Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" (Anlage 1) veröffentlicht.

Mit der Förderung könnte die Stadt 2/3 der investiven Vorhaben aus Fördermitteln erhalten, sofern die vom BMI eingesetzte Jury eine entsprechende Auswahl zugunsten der Projekteinreichung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) trifft. Die verbleibenden 1/3 sind durch die LHP abzusichern: Es ist vorgesehen diese Mittel aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz bereitzustellen.

Die LHP beabsichtigt, sich mit dem Projekt "Nutzung denkmalgeschützter ehemaliger Kasernengebäude zur Errichtung einer Schule sowie einer Kindertagesstätte im Entwicklungsgebiet Potsdam Krampnitz“ am o.g. Programmaufruf zu beteiligen. Die dafür einzureichende Projektskizze (Anlage 2) wurde in Abstimmung mit der Entwicklungsträger Potsdam GmbH erstellt. Aufgrund der engen, vom Fördermittelgeber vorgegebenen, Zeitschiene muss die Projektskizze inklusive eines „Ratsbeschluss“ (Bezeichnung im Projektaufruf, LHP = Beschluss der SVV) bereits bis zum 30.11.2018 an das vom BMI beauftragte Bundesinstitut für Bau-Stadt- und Raumforschung (BBSR) übersandt werden.

 

Sollte der Ratsbeschluss bis zum 30.11.2018 nicht vorliegen, kann dieser maximal 14 Tage später nachgereicht werden, erst dann wird die Projektskizze der eingesetzten Jury zur Auswahl vorgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Der Umfang des Investitionsprojektes beträgt 10.670.000EUR.

 

Der investive Eigenmittelanteil wird 3.556.666 EUR (1/3) betragen und wird sich für die Jahre 2019-2023 wie folgt aufteilen. Es ist vorgesehen diese Mittel aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz bereitzustellen:

 

2019 = 623.333 EUR

 

2020 = 1.210.000 EUR

 

2021 = 1.100.000 EUR

 

2022 = 623.333 EUR

 

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Anlagen

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