Beschlussvorlage - 18/SVV/0924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

 

  1. Den freien Trägern der Kindertagesbetreuung und Tagespflegepersonen wird r den zusätzlichen Aufwand, welcher im Rahmen der Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien entsteht, pauschal 240,00 EUR pro Flüchtlingskind und Monat r das Jahr 2018 erstattet.

 

 

  1.     Die Pauschale wird gewährt
  • auf der Grundlage einer Abrechnung der betreuten Kinder nach vollen Monaten,
  • unabhängig des Betreuungsumfangs, in den Altersgruppen der betreuten Kinder von 0 bis zum Ende des Grundschulalters und
  • in der Regel maximal für 12 Monate für das jeweilige Kind, beginnend ab der erstmaligen Aufnahme des Kindes in Kindertagesbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Betreuung über 12 Monate hinaus kann im begründeten Einzelfall durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie auf Antrag gewährt werden. 

 

  1. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt, im Juni 2019 das Ergebnis aus der Teilnahme an dem Bundesprogramm „Qualität vor Ort“ zum Thema Kindertagesbetreuung auf dem Weg zur Inklusion / Kinder mit besonderen Bedarfen der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Der Entscheidungsvorschlag muss die Förderung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien beinhalten. 

 

  1. Sollte das Land Brandenburg kurzfristig eine analoge Regelung durch ein Landesgesetz erlassen, entfällt die Gewährung der Pauschale durch die Landeshauptstadt Potsdam ersatzlos.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 


Begründung:

 

Die Betreuung der Kinder von Flüchtlingsfamilien stellt die freien Träger weiterhin vor besondere Herausforderungen. Eltern und Kinder verschiedener Kulturen bringen neben den Sprachschwierigkeiten die unterschiedlichsten Erlebnisse mit, die es bei einer Aufnahme in eine Kindertagesstätte gemeinsam im Netzwerk zu begleiten gilt. Pädagoginnen und Pädagogen müssen bei einer im Bundesdurchschnitt schlechten Fachkraft-Kind-Relation und somit wenigen personellen Ressourcen in die Lage versetzt werden, im Rahmen der interdisziplinären Vernetzung konzeptionell und im individuellen Einzelfall agieren zu können. Die Kinder und Eltern verstehen die Sprache nicht, haben sehr unterschiedliche Erziehungsansätze sowie Existenz-, Zukunfts- und Trennungsängste.

 

Ohne die Landesregierung aus der Verantwortung zu lassen, sollen weiterführend praktische, schnell umsetzbare Lösungen in den Kindertagesbetreuungsstandorten greifen. Der Schutz und die gezielte Begleitung der Kinder, der Eltern und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss eine Kernaufgabe im Rahmen der Umsetzung des Bildung- und Erziehungsauftrags bleiben.

Diese pauschale Finanzierung von zusätzlichem Aufwand in der Kindertagesbetreuung soll im Jahr 2018 weiterführend ausschließlich für Kinder von Flüchtlingsfamilien (Asylbewerberfamilien) gewährt werden.

 

Das ModellprojektQualität vor Ort“ Kindertagesbetreuung auf dem Weg zur Inklusion / Kinder mit besonderen Bedarfen fand im Oktober des laufenden Jahres seinen Abschluss. Dieses Projekt wurde ganzheitlich gedacht und neben weiteren Herausforderungen im Rahmen der Gewährleistungspflicht ist auch die Betreuung von Kindern aus geflüchteten Familien als besondere Herausforderung im Kontext des komplexen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrags analysiert worden. Folgend wird dieses Ergebnis den Stadtverordneten zur Entscheidung im Jahr 2019 vorgelegt.

 

Um für alle Kinder einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen in der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig und das auf der Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte haben Priorität. Insbesondere zum Abbau von herkunftsbedingten Ungleichheiten hat der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einen hohen Stellenwert.

Die Personalschlüssel sind rechnerische Größen, die weiterführend in der Diskussion bleiben, um u.a. auch jeglichen Herausforderungen bei individuellen Auffälligkeiten, sozial-emotionalen Störungen, Migrationsarbeit, Arbeit mit Flüchtlingen usw. gerecht zu werden.

 

Die Gewährung der vorgeschlagenen Pauschale in Analogie eines Förderbedarfes für körperlich behinderte Kinder ist eine s.g. freiwillige Leistung der LHP. Die Landeshauptstadt Potsdam bestimmt bei Gewährung dieser Pauschale, dass durch die Betreuung von Flüchtlingskindern, Kosten über die Regelausstattung hinaus im Rahmen des Kindertagesbetreuungsangebots entstehen und diese im Sinne des § 16 Abs. 1 KitaG anerkannt werden.

 

Die Feststellung des Flüchtlingsstatus erfolgt weiterhin mit dem Bescheid über die Feststellung des Rechtsanspruchs.

 

Die Gewährung dieser Pauschale erfolgt mit der Zweckbindung, dass der jeweilige freie Träger diese Mittel zweckentsprechend für zusätzlichen Aufwand bei der Betreuung von Flüchtlingskindern einsetzt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie geht von ca. 50 zu betreuenden Kindern mit Flüchtlingsstatus aus.

50 Kinder x 240,00 €/Monat x 12 Monate = 144.000,00 € Gesamtaufwendungen

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie geht nach derzeitiger Risikoeinschätzung davon aus, dass die Mittel in Höhe von 144.000,00 € aus dem eigenen Budget des Fachbereiches bestritten werden können. Die Aufwendungen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2018 und wurden am 7. März 2018 mit der Haushaltssatzung 2018/2019 beschlossen.


 

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Anlagen

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