Mitteilungsvorlage - 18/SVV/0931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Im Zusammenhang mit dem Beschluss DS 18/SVV/0138 “Sanierung von Potsdamer Brücken“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Zeitplan für die Sanierung von Brücken im Zuge der Hauptverkehrsstraßen in der Landeshauptstadt Potsdam zu erarbeiten.

 

Die Landeshauptstadt trägt die Baulast für 58 Brückenbauwerke (BW) und 941 weitere Ingenieurbauwerke wie Durchlässe, Lärmschutzwände, Stützwände, Verkehrszeichenbrücken, Treppenanlagen, sonstige Kunstbauten. Für Gangstege an Brücken Dritter ist sie verkehrssicherungspflichtig. Es besteht die gesetzliche Pflicht, alle Ingenieurbauwerke in einem verkehrssicheren, standsicheren und dauerhaften Zustand zu erhalten.

 

Die kommunalen Brücken sind in einer Liste zusammengestellt. Zur besseren Veranschaulichung ist ihre Lage mit den Brückenbaumaßnahmen farblich auf einem Übersichtslageplan gekennzeichnet.

 

Anlage 1 Liste kommunaler Brücken

Anlage 2 Übersichtsplan kommunaler Brücken

 

Im Bauwerksbestand sind sieben Brücken älter als 70 Jahre. An 17 Brücken aus den 60-er bis 80-er Jahren sind wegen defekter Dichtungen substanzschädigende Durchfeuchtungen zu verzeichnen. 35 Brücken wurden in den frühen 90-er Jahren errichtet. An diesen sind die ersten Hauptinstandsetzungen erforderlich.

 

Aus den Ergebnissen der regelmäßigen Bauwerksprüfungen geht hervor, welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Ingenieurbauwerke in einen guten bis sehr guten Zustand zu versetzen. Es sind die planmäßigen Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten gemäßRichtlinie für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken“ auszuführen. Anderenfalls verkürzt sich die Nutzungsdauer der Bauwerke. Ersatzneubauten werden frühzeitiger erforderlich.

 

Die in den nächsten Jahren erforderlichen Brückeninstandsetzungen und -neubauten wurden in einer Maßnahmenliste mit Angaben der Kosten und der möglichen Realisierungszeiträume zusammengestellt. Die Notwendigkeit für die Ersatzneubauten Lange Brücke ist separat ausgeführt.

 

Anlage  3 Maßnahmenliste Ergebnishaushalt und Investitionsplan

Anlage 4 Notwendigkeit für die Ersatzneubauten Lange Brücke

Anlage 5 Finanzierungsplan investiv

 

Die Maßnahmenumsetzung im Zeitraum von 2019-2023 soll nach Prioritäten erfolgen. Die Vorhaben müssen insbesondere mit Planungen des Landesbetriebes Straßenwesen, dem Verkehrsbetrieb und der Energie und Wasser Potsdam GmbH abgestimmt werden. Bei Maßnahmen im Vorrangnetz wird  eine Baustellenkoordination gewährleistet, um die Verkehrseinschränkungen auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß zu begrenzen.

 

Aus der Bestandserfassung ergibt sich ein Instandsetzungserfordernis von insgesamt 15,6 Mio. EURO.

 

Die Instandhaltung von Ingenieurbauwerken wird aus dem Ergebnishaushalt finanziert.

Bei Neubauten und Ersatzneubauten sind die Maßnahmen im Investitionsplan einzustellen. Um die dringend notwendigen Maßnahmen umzusetzen, steht den Haushaltsansätzen 2019 und den Ansätzen der mittelfristigen Finanzplanung 2020-2022 (MiFi) im Deckungskreis 4316 eine jährliche Unterdeckung gegenüber:

 

Haushaltsjahr       Ansatz              Gesamtbedarf      Unterdeckung 

2019   592 T EURO     972 T EURO    380 T EURO

2020   600 T EURO  1.534 T EURO    934 T EURO

2021   605 T EURO  1.379 T EURO                         774 T EURO

2022   600 T EURO     669 T EURO                   69 T EURO

2023            0 T EURO        830 T EURO              830 T EURO

 

 

Im Investitionsplan 2018-2022 sind bereits zwei der erforderlichen Schwerpunktmaßnahmen abgebildet. Der Neubau der Geh- und Radwegbrücke Golm-Werder ist als SUW-Projekt geplant, die Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber laufen. Die Eigenmittel werden nach Kostenteilungsschlüssel auf die Landeshauptstadt Potsdam mit 64,7 % sowie die Stadt Werder und das Amt Schwielowsee mit 35,3 % aufgeteilt.  Zur Umsetzung des Projektes mit Fördermitteln muss die Bereitstellung der kommunalen Eigenmittel unbedingt gewährleistet sein.

Der Ersatzneubau für die Horstwegbrücke soll zeitgleich mit der Straßensanierung Horstweg erfolgen. Planungsansätze sind im IP Horstweg enthalten. Der Baubeginn ist 2023 geplant, nach Fertigstellung der Hochstraßenbrücke/L 40.

Noch nicht enthalten sind die Ersatzneubauten Lange Brücke und die Ersatzneubauten für die Humboldtringbrücke, die beiden Brücken im Zuge des Nuthedamm sowie die Brücke Hauptstraße in Marquardt.

 

Haushaltsjahr    Ansatz Eigenmittel        Bedarf               Unterdeckung             

 

2019 inkl. Vorjahre 523 T EURO     823 T EURO     300 T EURO

2020   195 T EURO  2.220 T EURO  2.025 T EURO

2021       0 T EURO  2.772 T EURO                       2.772 T EURO

2022       0 T EURO  1.600 T EURO                       1.600 T EURO

2023 (Plan)      0 T EURO        885 T EURO               885 T EURO

2024 (Plan)       0 T EURO        885 T EURO               885 T EURO

2025 (Plan)       0 T EURO        885 T EURO               885 T EURO

2026 (Plan)       0 T EURO       170  T EURO               170 T EURO

 

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Erläuterung


 

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Anlagen

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