Beschlussvorlage - 18/SVV/0199

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sanierungsträger Potsdam GmbH gemäß Anlage 2.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Sanierungsträger Potsdam GmbH wurde mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages vom 25.02.1992 als Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH errichtet. Der Gesellschaftsvertrag wurde zuletzt am 14.10.2008 insgesamt neu gefasst.

 

Gegenstand des Unternehmens ist gemäß Gesellschaftsvertrag die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, somit die treuhänderische Tätigkeit als Sanierungsträger sowie die Wahrnehmung sämtlicher weiterer Aufgaben eines Sanierungsbeauftragten. Hierzu gehören unter anderem alle im Einzelnen in den Bestimmungen der §§ 136 bis 171 des Baugesetzbuches genannten Tätigkeiten. Weiterer Gesellschaftszweck sind die Entwicklung und Erforschung, die Planung und Durchführung von Verfahren und Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Missstände und Mängel, insbesondere die Vornahme von jeglichen Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen im Rahmen öffentlicher Programme und nach den Grundsätzen der behutsamen Stadterneuerung, und zwar auch in Gebieten und an Objekten, die nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

 

Die Gesellschaft wurde mit der Durchführung mehrerer städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen beauftragt. Die Gesellschaft nimmt dabei die Aufgaben eines treuhänderischen Sanierungs- bzw. Entwicklungsträgers für die Landeshauptstadt Potsdam wahr.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 51,1 T€ wird zu 90 % von der ProPotsdam GmbH und zu 10 % von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse gehalten. Die zuvor von der Minderheitsgesellschafterin Kirchenkreis Potsdam der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gehaltenen Anteile von 10 % worden in 2013 an die ProPotsdam GmbH auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2005 (DS Nr. 05/SVV/0677; Bildung des Unternehmensverbundes im Bereich Bauen und Wohnen) übertragen.

 

Die Sanierungsträger Potsdam GmbH ist damit eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die Gesellschaft gehört seit 2006 zum Unternehmensverbund ProPotsdam.

 

Am 30.01.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung einen aktualisierten Mustergesellschaftsvertrag beschlossen (DS Nr. 12/SVV/0827). Die Aktualisierung des Mustergesellschaftsvertrages erfolgte vor dem Hintergrund der Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und aufgrund der Empfehlungen der Transparenzkommission. Sukzessive wurden und werden die Gesellschaftsverträge der städtischen Unternehmen angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Begonnen wurde mit der Anpassung bzw. Änderung der Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften (u.a. ProPotsdam GmbH). In weiteren Schritten erfolgt eine Anpassung der Gesellschaftsverträge der Tochtergesellschaften der Holdinggesellschaften. Hiermit erfolgt die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Sanierungsträger Potsdam GmbH.

 

Insbesondere die Regelungen des § 8 Abs. 2 des derzeit gültigen Gesellschaftsvertrages (Bildung des Aufsichtsrates) bedürfen teilweise der Überarbeitung und entsprechen nicht in nze den Anforderungen des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Auf Grundlage des Mustergesellschaftsvertrages und in Verhandlung mit der Minderheitsgesellschafterin Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (MBS) wurde der Gesellschaftsvertrag der Sanierungsträger Potsdam GmbH überarbeitet. Die kommunalrechtlichen Vorgaben - insbesondere nach § 96 Abs. 1 BbgKVerf - wurden im angepassten Gesellschaftsvertrag berücksichtigt. Die sparkassenrechtlich notwendige Einholung eines Beschlusses des Verwaltungsrates der MBS ist für den 23.03.2018 vorgesehen. Jede weitere Änderung bedarf ebenfalls der Zustimmung der MBS.

In der beiliegenden Synopse (Anlage 1) werden der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der Sanierungsträger Potsdam GmbH und der Vorschlag eines angepassten Gesellschaftsvertrages für die Sanierungsträger Potsdam GmbH gegenübergestellt.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die Stadtverordnetenversammlung u.a. über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält. Des Weiteren entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften.

 

Somit wird der angepasste bzw. überarbeitete Gesellschaftsvertrag der Sanierungsträger Potsdam GmbH der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Sanierungsträger Potsdam GmbH sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sanierungsträger Potsdam GmbH keine finanziellen Aufwendungen. Die Kosten der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsvertragsänderung werden durch die Gesellschaft getragen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...