Beschlussvorlage - 18/SVV/0882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmenplan zum Psychiatriekonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2018 gemäß Anlage.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Grundlage für den Maßnahmenplan ist das Psychiatriekonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2018 (Drucksache-Nr. 17/SVV/0810). Das Psychiatriekonzept dient der Gesundheitsberichterstattung zur Erhebung der Versorgungssituation von Menschen mit psychischen Störungen und ist Grundlage für die Gesundheitsplanung und bedarfsgerechten Steuerung in Bezug auf die seelische Gesundheit und psychiatrische sowie psychosoziale Versorgung in der Landeshauptstadt Potsdam. Im November 2017 wurde das Psychiatriekonzept der Stadtverordnetenversammlung als Mitteilung vorgelegt und an den entsprechenden Fachausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion (GSI) verwiesen. Der GSI hat die Mitteilungsvorlage am 21. November 2017 zur Kenntnis genommen.

 

Laut § 6 Abs. 3 Satz 1 Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz - BbgPsychKG wirkt die kreisfreie Stadt darauf hin, „dass die für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung erforderlichen Angebote im ambulanten, stationären, teilstationären und rehabilitativen Bereich in erreichbarer Nähe zu ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich vorhanden sind. Dabei hat die Landeshauptstadt Potsdam die koordinierende und steuernde Aufgabe in der Versorgung von Menschen mit einer psychischen Störung und von Menschen mit einer seelischen Behinderung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich sicherzustellen (§ 7 Abs. 1 BbgPsychKG).

 

Die LHP hat entsprechend § 7 Abs. 4 Satz 2 (BbgPsychKG) das Votum der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) bei Entscheidungen für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung zu hören. Es fanden zwei Kick-off-Veranstaltungen mit der PSAG im Februar und April 2018 statt. Dabei wurde von Seiten des Sprecher*innenrates der PSAG in Zusammenarbeit mit der WerkStadt für Beteiligung der PSAG ein Vorschlag zu Weiterbearbeitung von Themen anhand von temporären Arbeitsgruppen vorgestellt. Die Aufgabe der temporären Arbeitsgruppen bestand darin, die Empfehlungen aus dem Psychiatriekonzept zu diskutieren, anzupassen und ggf. neue Maßnahmen zum jeweiligen (Lebens-) Bereich zu entwickeln. Über dieses Vorgehen wurde am 15. Mai im GSI berichtet. Die Psychiatriekoordination fasste die Ergebnisse der temporären Arbeitsgruppen im Maßnahmenplan zusammen. Am 19.09.2018 wurde in der PSAG von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern das Votum eingeholt. Von insgesamt 18 anwesenden stimmberechtigen Mitgliedern stimmten insgesamt 14 stimmberechtigte Mitglieder dafür, dass der Maßnahmenplan in den weiteren Verwaltungsgang gegeben wird. Vier stimmberechtige Mitglieder enthielten sich.
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Anlage verwiesen.

Die Ziele 1.2, 1.8, 2.5, 3.2, 6.1 und 6.2 haben keine finanziellen Auswirkungen.

Das Ziel 2.2 wird im Produkt 4140000 (Verwaltungsaufgaben/ Gesundheitsschutz/ Gesundheitspflege) geplant und wird in dieser Beschlussvorlage mit keinen finanziellen Mitteln untersetzt.

Das Ziel 3.1 wird aktuell im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert.

Die Umsetzung des Ziels 4.1 ist ab dem 01.01.2022 vorgesehen. Da derzeitig die tatsächliche Finanzierung und die Finanzierungsgrundlage noch unklar sind, wird für die Maßnahme ein separater Beschluss herbeigeführt. Die finanzielle Auswirkung dieser Maßnahme ist daher in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht enthalten.


 

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Anlagen

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