Beschlussvorlage - 18/SVV/0840

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam 2018 bis 2023
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LH Potsdam) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ist gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 6 Brandenburgisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) verpflichtet, über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen und in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben.

 

Die inhaltlichen Vorgaben des AWK ergeben sich aus § 6 BbgAbfBodG. Danach sind im AWK unter Berücksichtigung einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, insbesondere Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden und der Entsorgungspflicht des örE unterliegenden Abfälle sowie die getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen darzustellen.

 

Das im Jahr 1999 erstmals erstellte AWK für die LH Potsdam wurde zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung des AWK wurde durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) im September 2012 beschlossen und umfasst den Zeitraum 2011 bis 2016. Innerhalb dieses Zeitraumes gab es bereits eine umfangreiche Fortentwicklung der kommunalen Abfallentsorgung in der LH Potsdam, die sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Getrennthaltungspflichten zum 01.01.2015 ergaben. So wurde im Jahr 2016 die flächendeckende Getrenntsammlung von Bioabfällen über die Biotonne als zusätzliches System im Stadtgebiet eingeführt.

 

Die Erkenntnisse  aus der vorgenannten Umgestaltung der kommunalen Abfallwirtschaft in der LH Potsdam sollten bereits Berücksichtigung in der Fortschreibung des AWK finden. Somit wird erst jetzt eine erneute Fortschreibung durchgeführt.

 

Die Fortschreibung des AWK erfolgt unter Berücksichtigung der abfallwirtschaftlichen Zielstellung der Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung. Diese berücksichtigt in erster Linie die gesetzlich normierte fünfstufige Abfallhierarchie.

 

  1. Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling (stoffliche Verwertung)
  4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

 

Im Ergebnis des vorgelegten AWK wird die Abfallbewirtschaftungsstrategie der LH Potsdam unter Zugrundelegung der zukünftigen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen festgelegt. 

 

Gemäß § 6 Abs. 3 BbgAbfBodG sind bei der Aufstellung und wesentlichen Änderungen der AWK diejenigen Behörden und Einrichtungen, deren öffentliche Belange berührt sind, sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf AWK für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Ort und Dauer der Auslegung werden im Amtsblatt für die LH Potsdam öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb der Auslegungszeit können Einwendungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Über das Ergebnis des Beteiligungsprozesses wird die Öffentlichkeit unterrichtet und das AWK, nach Beschlussfassung durch die SVV, öffentlich bekannt gemacht.


 

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Anlagen

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