Beschlussvorlage - 18/SVV/0814

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Beantragung der Mitgliedschaft der Landeshauptstadt Potsdam, vertreten durch die Fachbereichsleitung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, im AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der AFET (Allgemeiner Fürsorge-Erziehungs-Tag) initiiert und begleitet die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere der erzieherischen Hilfen durch die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen für Bund und Länder , pädagogischen Richtlinien, fachlichen Stellungnahmen und Empfehlungen für die Praxis der Jugendhilfe sowie durch die Herausgabe von Arbeitshilfen und die Durchführung von Expertenhearings. Der Verband vernetzt die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit, um ihre Erfahrungen transparent zu machen sowie gemeinsame Positionen zu erarbeiten. Darüber hinaus behandelt der Verband Rechts-, Grundsatz- und Konzeptionsfragen erzieherischer Hilfen und nimmt Einfluss auf Ausbildung, Fortbildung und Berufspraxis.

 

Der Verband versteht sich als Plattform für den Dialog zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe. In diesem Sinne gewährleistet der Verband durch Fachtagungen, Fortbildungen und Expertenforen den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern und verstärkt die Kommunikation und Kooperation zwischen öffentlichen und freien Trägern der Erziehungshilfe.

 

Die Geschäftsstelle mit Sitz in Hannover gestaltet die fachliche Arbeit des Verbandes und koordiniert die Verbandsgremien des AFET, den Vorstand, zwei Fachausschüsse und einen Beirat.

Die Gremien sind besetzt mit Fach- und Leitungskräften aus Ministerien, Landesjugendämtern, Jugendämtern, freien Trägern, Fachverbänden und Hochschulen.

Der Verband wird durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen, und Jugend gefördert.

 

Zur Geschichte und Entwicklung des AFET:

 

1906 wurde der erste Allgemeine Fürsorge-Erziehungs-Tag (A.F.E.T) nach Breslau einberufen. 1912 wurde der A.F.E.T. e.V. in das Vereinsregister eingetragen mit dem satzungsgemäßen Zweck „(…) persönliche Fühlung (…) zu schaffen und die Sache der Fürsorge-(Zwangs-)Erziehung auf jede Weise zu fördern“ (Satzung 5. Februar 1912). Im Laufe seines Bestehens gab der AFET Impulse zur Qualifizierung öffentlicher Erziehung und öffnete sich über die Einrichtungen hinaus für Dienste, Behörden und Verbände der Erziehungshilfe. Eine generelle Neuorientierung und Umstrukturierung der Hilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Familien mündete 1990/91 in die Einführung des SGB VIII, damit zum Wandel von der Fürsorgeerziehung zur Erziehungshilfe, weshalb der Verband seinen Namen erstmals änderte. In den Folgejahren veränderten sich die Anforderungen an die Fachpraxis weiter gravierend. Die damit einhergehenden, sich verändernden Erfordernisse an verbandliche Arbeit führten zur erneuten Umstrukturierung des Verbands und zur Anpassung der Satzung an diese Veränderungen im Jahr 2004. Seitdem trägt In diesem Zusammenhang wurde der Name nochmals verändert in AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

 

Der AFET bietet zudem seit dem Jahr 2000 den Rahmen für die bundesweiten Schiedsstellenkonferenz nach § 78g (1) SGB VIII, in der sich die Schiedsstellenvorsitzenden und Geschäftsführungen bundesweit zum fachlichen Austausch vernetzen.

Die Mitgliedschaft ist aufgrund seiner länder-, träger- und organisationsübergreifenden Struktur breit gefächert. Ministerien, oberste Landesjugendbehörden und 12 Landesjugendämter sind ebenso Mitglieder wie über 100 örtliche Jugendämter (davon bisher 3 brandenburgische Jugendämter) und  330 freie Träger, Trägerverbände, Fachverbände, 19 (Fach-)Hochschulen, Ausbildungsstätten, kommunale Spitzenverbände und Einzelmitglieder. Jährlich erscheinen mehrere fachliche Veröffentlichungen des AFET zur Förderung der Praxis öffentlicher und freier Träger.

Der Mitgliedsbeitrag für kommunale Jugendämter beträgt bei bis zu 200.000 Einwohnern mindestens 80 EURO jährlich.

Nehmen Beschäftigte der Mitgliedskörperschaften an den Fachveranstaltungen des AFET teil, reduziert sich der Teilnehmerbeitrag um ca. 20 Prozent.

Mitarbeitende des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie nehmen regelmäßig an den Fachveranstaltungen des AFET teil.

 

Durch die Mitgliedschaft im AFET ist es möglich, in den vielfältigen Gremien mitzubestimmen, welche thematischen Schwerpunkte bundesweit, inhaltlich und strategisch in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert werden sollen.

 

Es werden durch die Mitglieder Strategien und Positionen erarbeitet, um die Kinder- und Jugendhilfe effizienter zu gestalten.

 

Dies fördert die fachliche Qualität im eigenen Haus und mit den freien Trägern.

 

Mit der Einführung des § 79a SGB VIII sind sowohl die freien Träger als auch der öffentliche Träger zur Qualitätsentwicklung aufgefordert. Durch die Mitgliedschaft beim Fachverband AFET werden vielfältige Impulse gesetzt, die diesen gesetzlichen qualitativen Auftrag stützen und innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam im Bereich der Hilfen zur Erziehung so zur Wirkung kommen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Der Mitgliedsbeitrag für kommunale Jugendämter beträgt bei bis zu 200.000 Einwohnern  mindestens 80 EURO jährlich und wird durch Minderaufwendungen gedeckt.
 

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Anlagen

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