Beschlussvorlage - 19/SVV/0022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 162 Kleingartenanlage Angergrund“ nach § 14 BauGB (gemäß Anlage).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 05.12.2018 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ gefasst (Drucksache 18/SVV/0834).

 

Ziel der Planung ist die dauerhafte und verbindliche planungsrechtliche Sicherung der Flächen als Kleingärten. Die Einbindung der Kleingärten in den Freiraumverbund sowie die konkrete Erschließung sollen ebenfalls geprüft und erörtert werden.

 

Das Stadtentwicklungskonzept (STEK) Kleingärten 2018 der Landeshauptstadt Potsdam stellt heraus, dass die Arbeit und Erholung im Garten sinnstiftend und gesundheitsfördernd wirkt. Sie stellt für viele Städter, insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern, die in Mietwohnungen ohne Garten leben, eine geeignete Möglichkeit dar, die Natur zu genießen und Nahrungsmittel teilweise selbst anzubauen. In Potsdam ist die Nachfrage nach Kleingärten insbesondere durch jüngere Familien in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Mit der Fortschreibung des STEK Kleingärten untermauert die Landeshauptstadt Potsdam das Ziel, die vorhandenen Kleingärten in Potsdam dauerhaft zu sichern und zu entwickeln. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 05.09.2018 (Drucksache 18/SVV/0657) das seinerzeit mit dem Flächennutzungsplan beschlossene Planungsziel des Erhalts der Dauerkleingärten am Angergrund erneut bekräftigt.

 

Anlass für die aktuelle Planung sind Spekulationen auf eine künftige bauliche Nutzung der derzeit, in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan, gärtnerisch genutzten Flächen am Angergrund. Der Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre ist die bereits erfolgte Räumung mehrerer Parzellen von Kleingärten auf dem Gelände. Die Grundstückseigentümerin plant, weitere Zwangsräumungen zu veranlassen. Es ist nicht erkennbar, dass sie die Vorgaben des vorbereitenden Bebauungsplans, samt der dort vorgesehenen Art der Bodennutzung, auch gegen sich gelten lassen will. Vielmehr hat die Grundstückseigentümerin zu erkennen gegeben, die, dem Flächennutzungsplan entsprechenden, Gartenanlagen weitestgehend beseitigen zu wollen.

 

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ wurden die Ziele der Landeshauptstadt Potsdam, welche bereits der vorbereitende Bauleitplan enthält, verdeutlicht und bekräftigt. Es ist weiterhin Ziel, die gärtnerisch genutzten Flächen am Angergrund als Kleingärten zu erhalten und zu sichern.

 

Die Planungsziele widersprechen nicht den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und bestehen unabhängig von der Entscheidung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.

 

Da im Verfahren u. a. auch die Erschließung geklärt werden soll, soll die gesamte Fläche des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans von der Veränderungssperre erfasst werden. Durch das städtebauliche Instrumentarium der Veränderungssperre sollen die Planungen unterstützend gesichert werden.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.


 

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Anlagen

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